Brüssel/Berlin. Die EU-Kommission und Deutschland haben ihren Streit um die geplante Pkw-Maut beigelegt. Der Kompromiss stößt aber prompt auf Proteste.

Nach der Zustimmung der EU-Kommission zu einem geänderten Modell der Pkw-Maut formiert sich Widerstand bei deutschen Nachbarstaaten. Die Niederlande wollen gegen eine Maut-Einführung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen, wie Verkehrsministerin Melanie Schultz van Haegen ankündigte. Sie bezeichnete die Maut-Pläne als besorgniserregend. „Diese Sorgen können nur ausgeräumt werden, wenn die Maut nicht eingeführt wird.“

Österreich kritisierte den Kompromiss ebenfalls umgehend als „faulen Kompromiss“. Die Diskriminierung von Fahrern aus dem Ausland sei nun ein bisschen mehr verschleiert, aber immer noch da, sagte Verkehrsminister Jörg Leichtfried.

Nachbarländer wollen über Reaktion auf Maut sprechen

Ob Österreich eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhebe, sei noch nicht klar. Das neue Papier müsse nun erst genau analysiert werden. Er wolle sich mit Kollegen aus Belgien, den Niederlanden und Polen treffen, um die Thematik mit den ebenfalls betroffenen Ländern zu besprechen.

Die EU-Kommission hatte nach jahrelangem Streit unter der Bedingung mehrerer Änderungen der Pkw-Maut zugestimmt. Demnach sollen inländische Autobesitzer weiterhin voll für Mautzahlungen entlastet werden. Besonders schadstoffarme Wagen sollen aber mehr Steuer-Entlastung bekommen, als sie Maut zahlen – insgesamt geht es um jährlich 100 Millionen Euro mehr als bisher vorgesehen.

Maut soll 500 Millionen Euro pro Jahr einbringen

Außerdem sollen die Preise der Kurzzeittarife für Fahrer aus dem Ausland neu gestaltet werden. Laut Dobrindt soll es bei dem erwarteten Ertrag von unter dem Strich 500 Millionen Euro pro Jahr durch die Maut bleiben.

EU-Kommissarin Violeta Bulc hatte am Donnerstagabend nach einem Treffen mit Dobrindt gesagt, mit den Zusagen gebe es keine Bedenken wegen Benachteiligung von Ausländern mehr. Die Kommission legt das gegen Berlin eingeleitete Verfahren wegen der Verletzung von EU-Recht nun auf Eis. Unabhängig davon können EU-Mitgliedstaaten vor den EuGH ziehen. (dpa)