Dresden. Dresden wollte Lutz Bachmann verbieten, als Versammlungsleiter bei Pegida-Demos aufzutreten. Das fünfjährige Verbot wurde nun gekippt.

Die Stadt Dresden darf Pegida-Chef Lutz Bachmann nicht generell verbieten, als Versammlungsleiter bei Kundgebungen des fremden- und islamfeindlichen Bündnisses aufzutreten.

Das Verwaltungsgericht Dresden hat ein entsprechendes fünfjähriges Verbot gekippt, das die Stadt nach den Krawallen bei der Feier zum Tag der Deutschen Einheit ausgesprochen hatte. Der generelle Ausschluss einer Person von der Versammlungsleitung sei mit dem sächsischen Versammlungsrecht nicht vereinbar, erklärte das Gericht am Donnerstag zur Begründung.

Damit gab es einem Eilantrag Bachmanns statt. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. (dpa)