Hameln/Berlin. Er hat dem Täter von Hameln eine milde Strafe prognostiziert. Nun steht Polizeigewerkschafts-Boss Rainer Wendt deshalb in der Kritik.

Kuscheljustiz in Deutschland? Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeiwerkschaft, hat mit seinen Vorhaltungen an die Richter nach der brutalen Attacke auf eine Frau in Hameln Unverständnis ausgelöst.

Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, wirft Wendt Populismus vor und nennt ihn „den Donald Trump der deutschen Innenpolitik.“ Wendt hatte gesagt, im Fall des Gewalttäters von Hameln werde „sich ein Richter finden, der ihm auch jetzt wieder eine positive Sozialprognose geben wird“. Die Justiz sei sich ihres Schutzauftrags nicht bewusst“, sagte er der „Passauer Neuen Presse“. Die Polizei fühle sich von ihr allein gelassen.

Staatsanwaltschaft verwundert

Thomas Klinge, Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover, zeigte sich erstaunt über die Kritik von Polizeigewerkschafter Wendt. „Ich weiß nicht, woher er seine Erkenntnisse hat“, sagte Klinge dieser Redaktion. „Im Bundeszentralregister liegt nicht eine einzige Vorstrafe gegen den mutmaßlichen Täter vor.“ Wendt hatte gesagt, der Täter von Hameln habe eine lange Gewaltkarriere hinter sich. Der Zustand der Frau, die von ihrem Mann mit einem Auto über mehrere Straßen Hamelns geschleift wurde, ist weiter kritisch.

Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn sieht die heftige Kritik von Wendt als Anzeichen dafür, dass der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft „endgültig im postfaktischen Bereich“ angekommen sei. Gegenüber der „Westdeutschen Zeitung“ (WZ) sagte Rebehn, was Wendt über die Justiz, über die Richter und Staatsanwälte sage, sei „grob böswillig“ und habe einen „ehrabschneidenden Beiklang“.

Verhältnis Geld- zu Freiheitsstrafen kaum verändert

Tatsache sei, so Rebehn, dass die Justiz keinesfalls einen Laisser-Faire-Kurs gegenüber Straftätern fahre. Das Verhältnis der von Richtern ausgesprochenen Freiheitsstrafen zu Geldstrafen sei in den vergangenen 30 Jahren in etwa gleich geblieben. Bei Körperverletzungsdelikten komme es in zwei Dritteln aller Fälle zu Freiheitsstrafen.

Der Richterbund kritisiert auch, dass Politiker nach schweren Verbrechen sich oft mit der Floskel äußerten, man werde „mit aller Härte des Gesetzes auf die Tat reagieren“. Wer so etwas sage, müsse die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte dazu auch personell in die Lage versetzen. (fmg/law)