Luxemburg. Das Pflanzenschutzmittel Glyphosat ist umstritten. Nach einem Urteil müssen Behörden und Unternehmen nun mehr Infos dazu preisgeben.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) räumt Bürgern weitreichende Auskunftsrechte zur Wirkung von Pestiziden ein. Die Luxemburger Richter urteilten am Mittwoch in zwei unterschiedlichen Verfahren: In einem Fall ging es um die Organisationen Greenpeace und Pesticide Action Network Europe (PAN Europe), die von der EU-Kommission die Herausgabe von Dokumenten zur Genehmigung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat verlangen.

Im zweiten Fall streitet die niederländische Bienenstiftung um Dokumente zum Wirkstoff Imidacloprid, wogegen sich das Unternehmen Bayer unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse wehrt.

Glyphosat am meisten eingesetzter Wirkstoff weltweit

Die Richter stellten nun klar, dass sich aus der bestehenden Gesetzgebung Informationspflichten von Behörden ergeben. Der Begriff „Emissionen“ im europäischen Recht beziehe sich nicht nur auf Fabriken, die etwa Schadstoffe ausstoßen. Gemeint sei vielmehr normalerweise auch das Freisetzen von Mitteln zur Bekämpfung von Unkraut oder Schädlingen in die Umwelt.

Glyphosat ist der weltweit am meisten eingesetzte Wirkstoff in Unkrautvernichtungsmitteln. In der Landwirtschaft und im Gartenbau wird das Pflanzengift vor der Aussaat zur Bekämpfung von Unkraut und anderen unerwünschten Pflanzen verwendet – in Deutschland auf rund 40 Prozent der Felder.

Glyphosat von Wissenschaftlern unterschiedlich bewertet

Glyphosat steht im Verdacht, krebserregend zu sein, allerdings sind die Forschungsergebnisse unter Experten umstritten. Während die Internationale Agentur für Krebsforschung IARC davon ausgeht, dass Glyphosat vermutlich krebserregend ist, kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) zu einer anderen Einschätzung: Das Mittel stelle keine Gefahr für den Menschen dar.

Ende Juni entschied die EU-Kommission, den Unkrautvernichter für weitere 18 Monate zuzulassen. In dieser Zeit soll die europäische Chemikalienagentur Echa ein neues Gutachten zu möglichen Krebsgefahren vorlegen. Viele Landwirte waren erleichtert, Umweltschützer reagierten enttäuscht.

Allerdings gelten in Europa künftig schärfere Auflagen. So müssen die EU-Staaten den Einsatz glyphosathaltiger Produkte etwa auf Spielplätzen oder in Parks so weit wie möglich einschränken. (dpa)