Berlin. Die Reform des staatlichen Unterhaltsvorschusses verzögert sich. Die Union hält die Pläne von Manuela Schwesig (SPD) für unausgereift.

Die Reform des staatlichen Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende verzögert sich. Die Unionsfraktion im Bundestag fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD). Nach dem Kabinettsbeschluss in der vergangenen Woche sollte der Gesetzentwurf ursprünglich in dieser oder der kommenden Woche in erster Lesung in den Bundestag eingebracht werden.

Finanzierung und praktische Umsetzbarkeit ungeklärt

Der Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der CDU/CSU-Fraktion, Ingbert Liebing, sagte unserer Redaktion: „Frau Schwesig hat mit ihrem Gesetzentwurf schlampig gearbeitet. Er ist keine Beratungsgrundlage, weil weder die Finanzierung geklärt ist noch die praktische Umsetzbarkeit in den Kommunalverwaltungen gesichert ist.“ Schwesig hatte zuvor einen ehrgeizigen Zeitplan aufgestellt: Beschluss von Bundestag und Bundesrat noch vor Weihnachten, Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar.

Die Reform sieht vor, die bisherige Begrenzung des Unterhaltsvorschusses auf sechs Jahre abzuschaffen und die Altersgrenze für den Vorschuss von zwölf auf 18 Jahre zu erhöhen. So sollen alleinerziehende Mütter oder Väter besser abgesichert sein, wenn der andere Elternteil Unterhalt verweigert.