Berlin. Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide der Jobcenter sind immer öfter erfolgreich. Für eine Linken-Politikerin ein Zeichen für Systemfehler.

Die Klagen von Hartz-IV-Beziehern gegen ihre Bescheide der Jobcenter sind immer öfter erfolgreich: In den ersten neun Monaten dieses Jahres gaben die Sozialgerichte in Deutschland bereits fast der Hälfte der Klagen statt. Das geht aus Daten der Bundesagentur für Arbeit, die unserer Redaktion vorliegen, hervor.

Die Fraktionsvizevorsitzende der Partei Die Linke, Sabine Zimmermann, hatte diese Daten angefordert. Demnach liegt die Erfolgsquote der Hartz-IV-Klagen im laufenden Jahr bereits bei 44 Prozent. Im vergangenen Jahr waren erst 40 Prozent der Klagen erfolgreich, im Jahr 2014 waren es 41 Prozent.

Linken-Politikerin spricht von Fehlern im System

Von 2013 bis 2016 gingen bei den Sozialgerichten monatlich rund 10.000 Einwände gegen Hartz-IV-Bescheide ein. Bei den Beschwerden der Empfänger ging es vor allem um die Übernahme der Unterkunftskosten, Rückzahlungsforderungen und Untätigkeitsklagen gegen die Jobcenter. Im September 2016 waren 189.340 Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide anhängig.

Linke-Politikerin Zimmermann sagte: „Der anhaltend hohe Prozentsatz an erfolgreichen Klagen belegt, wie anfällig für Fehler und Willkür das ganze System der Leistungsbewilligung im Hartz-IV-Bereich ist.“ Antragsteller müssten sich oft wehren, weil die Kosten für ihre Wohnung nicht gedeckt seien, so Zimmermann weiter. Die Fraktionsvizevorsitzende forderte, Hartz IV durch eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie Mindestsicherung zu ersetzen. (ck)