London. Die britische Regierung darf das Land nicht im Alleingang aus der EU führen. Das Parlament muss mitreden, so der Londoner High Court.

Die britische Premierministerin Theresa May muss die Zustimmung des Parlaments für die geplanten EU-Austrittsverhandlungen mit Brüssel einholen. Das entschied der Londoner High Court am Donnerstag. Das Gerichtsurteil kann noch angefochten werden. Beobachter rechnen damit, dass sich der Beginn der Austrittsverhandlungen nun erheblich verzögern könnte.

Am 23. Juni hatten die Briten in einer historischen Abstimmung für einen Austritt ihres Landes aus der EU gestimmt. Die Verhandlungen mit der EU darüber sollten spätestens Ende März nächsten Jahres beginnen.

Mehrheit im Parlament gilt als Brexit-Gegner

May hatte eine Abstimmung im Parlament über den Beginn der Austrittsverhandlungen gemäß Artikel 50 des Lissabon-Vertrags bislang ausgeschlossen. Das sei „ausschließlich Sache der Regierung“. Das Parlament werde aber „zu Wort kommen“, hatte sie angekündigt.

Sollte das Urteil bestätigt werden, könnte es dem Parlament einen mächtigen Hebel in die Hand geben, um die Verhandlungsstrategie der Regierung über den EU-Austritt zu beeinflussen. Brexit-Befürworter befürchten gar, der Ausstieg des Landes könne ganz vereitelt werden. Die Mehrheit der Abgeordneten in beiden Kammern gilt als Brexit-Gegner.

Geklagt hatte eine Investmentmanagerin

Als Klägerin trat unter anderem die Investmentmanagerin Gina Miller auf. Sie hatte argumentierte, das Parlament dürfe bei einer weitreichenden Entscheidung wie dem Austritt aus der EU nicht umgangen werden. Die Gegenseite berief sich dagegen auf die Entscheidung des britischen Volkes beim EU-Referendum.

Auch aus Mays Fraktion fordern viele Abgeordnete eine Mitsprache über die Verhandlungsstrategie der Regierung. Das lehnte May bislang mit dem Argument ab, eine öffentliche Debatte im Parlament über die Brexit-Strategie der Regierung schade deren Verhandlungsposition. Es werde „keine laufenden Kommentare“ zum Prozess der Brexit-Verhandlungen geben. (dpa)