Brüssel. Noch gibt es keine Entscheidung über das umstrittene Kanada-Freihandelsabkommen Ceta. Zu groß sind die Bedenken der Mitgliedsstaaten.

Das Tauziehen um den Abschluss des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens Ceta geht weiter: Die EU-Handelsminister, darunter Deutschlands Wirtschaftsressortchef Sigmar Gabriel (SPD), konnten sich am Dienstag in Luxemburg noch nicht, wie vorgesehen, über den Abschluss des Vertrags verständigen. Jetzt werden vermutlich die Staats- und Regierungschefs auf ihrem bevorstehenden Brüsseler Gipfel versuchen müssen, die nötige Einstimmigkeit zu erzielen. Nur dann kann Ceta kommende Woche beim Spitzentreffen mit dem kanadischen Ministerpräsidenten Justin Trudeau unterzeichnet werden.

Die Minister hatten auf ihrer Sondersitzung beschließen wollen, dass alle 28 EU-Regierungen Ceta unterzeichnen und das Abkommen in Teilen bereits vor der Ratifizierung vorläufig angewendet werden kann. Doch nach der Beratung, die erheblich langwieriger ausfiel als vorgesehen, gab EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström zu: „Wir haben es noch nicht geschafft.“ Die Schwedin zeigte sich aber optimistisch, dass sich alle beteiligten noch rechtzeitig verständigen. „Es sieht so aus, dass die endgültige Einigung, wenn es eine gibt, vom Europäischen Rat erzielt werden wird.“

„Das ist vielleicht kein Sprint, aber auch kein Marathon!“

Nach Angaben des slowakischen Konferenzleiters Peter Ziga haben nur die Belgier noch Vorbehalte in der Sache. Im Königreich müssen auch die Regionalparlamente dem Abkommen zustimmen. Die Volksvertretung der Wallonie hatte das am Freitag abgelehnt und damit dem zuständigen Brüsseler Minister Didier Reynders die Billigung unmöglich gemacht. Die Einwände gelten aber nicht als unüberwindlich, ebenso wie Vorbehalte der Bulgaren und Rumänen. Sie wollen wie andere EU-Staaten vom Visumzwang für Reisen nach Kanada befreit werden. Man sei fast am Ziel, sagte Ziga: „Das ist vielleicht kein Sprint, aber auch kein Marathon!“

Bundeswirtschaftsminister Gabriel zeigte sich „sehr zufrieden“. Alle deutschen Anliegen und die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts seien jetzt fest verankert. Das gelte auch für die Ausstiegsoption, die Karlsruhe verlangt habe. „Wenn ein Mitgliedstaat den Vertrag nicht für akzeptabel hält, kann er aus der vorläufigen Anwendung ausscheiden.“ Dann sei freilich das gesamte Abkommen gescheitert. Außerdem sei nun gewährleistet, dass CETA das in Europa geltende Vorsorgeprinzip – Waren dürfen nur bei nachgewiesener Unschädlichkeit auf den Markt – nicht aushebele. Ceta diene eben nicht, wie Kritiker behaupteten, in erster Linie den Interessen der Wirtschaft, sondern „dem nachhaltigen Schutz von Menschen“, sagte Gabriel.

Grüne sind immer noch skeptisch

Zweifel sollen vor allem durch verbindliche Begleittexte zerstreut werden. Darin wird festgehalten, wie die Bestimmungen des Abkommens – mit Anhängen 1600 Seiten – zu verstehen und im Streitfall anzuwenden sind. Die noch nicht abschließend fertiggestellte „Auslegungserklärung“ wird Handelskommissarin Malmström zufolge rechtlich verbindlich sein und im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Der Vorsitzende des Handelsausschusses im Europa-Parlament, Bernd Lange (SPD), äußerte sich zufrieden, „dass die EU-Kommission, die Mitgliedstaaten und Kanada weiter gemeinsam an einem guten Handelsabkommen arbeiten, das das Potenzial hat, Globalisierung fair zu regeln“. Das EU-Parlament, ohne dessen Zustimmung das Abkommen nicht – auch nicht vorläufig – in Kraft treten kann, werde sorgfältig prüfen, ob der Text den europäischen Standards und Ansprüchen gerecht werde. Der Finanzexperte der Grünen im EU-Parlament, Sven Giegold, blieb bei seiner Kritik. CETA sei in der vorliegenden Form „ein übergriffiger Vertrag, der mit Sonderrechten für kurzfristige wirtschaftliche Interessen demokratische Prinzipien aushebelt“.