Berlin. Präsident Erdogan scheitert mit seiner Beschwerde gegen das Böhmermann-Urteil. Generalstaatsanwaltschaft lehnte Revision ab.

Die Bemühungen des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, doch noch eine Verurteilung des Satirikers Jan Böhmermann zu erreichen, haben einen weiteren Dämpfer erhalten. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wies seine Beschwerde gegen die Entscheidung des Mainzer Landgerichts zurück, das Ermittlungsverfahren gegen den Satiriker einzustellen.

In der Begründung der Generalstaatsanwaltschaft heißt es unter anderem, dass es fraglich sei, ob es sich bei dem „Schmähgedicht“ um eine „Missachtung oder Nichtachtung des türkischen Staatspräsidenten“ handelt. Ein Fehler im Urteil des Mainzer Landgerichts wurde nicht festgestellt.

Böhmermann hatte den türkischen Staatspräsidenten im „Neo Magazin Royale“ am 31. März diesen Jahres in einem Gedicht harsch angegangen. (JS)