Berlin. EU-Ausländer sollen in Deutschland erst nach fünf Jahren Sozialleistungen erhalten. Das Gesetz soll nächste Woche beschlossen werden.

Die Bundesregierung will den Sozialhilfeanspruch von EU-Ausländern drastisch einschränken und so die Kommunen vor neuen Milliardenlasten bewahren: EU-Bürger, die hierzulande nicht arbeiten, sollen erst nach fünf Jahren Aufenthalt Sozialhilfe beziehen können. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Arbeitsministerin An­drea Nahles (SPD) ist jetzt zwischen den Ressorts ausverhandelt und soll nächste Woche im Kabinett beschlossen werden. Das erfuhr diese Zeitung aus Kreisen des Arbeitsministeriums.

Innenminister forderte schärfere Regeln

Damit ist eine längere Blockade der Pläne innerhalb der Regierung beendet: Dem Vernehmen nach hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ursprünglich zusätzliche Verschärfungen verlangt. Die Ressortabstimmung des eiligen Gesetzes dauerte daher mit fünf Monaten ungewöhnlich lang.

Die Gesetzespläne sehen vor, dass EU-Bürger künftig grundsätzlich von Hartz IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sind, wenn sie nicht hierzulande arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben. Erst wenn sich der Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung nach einem Zeitraum von fünf Jahren „verfestigt“ hat, soll es Sozialhilfe geben.

Kommunen fürchten nach Urteil Milliardenkosten

Die Sozialministerin reagiert auf ein Urteil des Bundessozialgerichts, wonach EU-Bürger spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland zwingend Anspruch auf Sozialhilfe haben. Städte und Gemeinden, die für die Sozialhilfe aufkommen müssen, fürchten nach diesem Urteil zusätzliche Milliardenkosten: Im Blick haben sie vor allem Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien, für die seit dem Jahr 2014 volle Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt.

Die Kommunen machen deshalb jetzt bereits Druck auf die Bundesregierung: Die Pläne zur Einschränkung der Sozialhilfeansprüche von EU-Ausländern müssten endlich umgesetzt werden, fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund. „Die derzeitigen Regelungen und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes können dazu führen, Deutschland für Zuwanderungswillige im Ausland noch attraktiver zu machen als es ohnehin schon ist“, sagte Verbandshauptgeschäftsführer Gerd Landsberg dieser Zeitung. „Eine verstärkte Einwanderung in unser Sozialsystem muss daher wirksam gesetzlich verhindert werden.“