Straßburg. Illegal beschaffte Bankdaten dürfen von Finanzbehörden legal verwendet werden. Ein Ehepaar hatte gegen die Datenweitergabe geklagt.

Deutsche Finanzbehörden dürfen Durchsuchungen auf illegal beschaffte Bankdaten stützen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am Donnerstag in einem Fall aus dem Jahr 2008, dass die Verwendung solcher Daten nicht gegen das Recht auf Schutz der Privatsphäre verstoßen habe.

Geklagt hatte ein deutsches Ehepaar, dessen Wohnung im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens durchsucht worden war. Die Durchsuchung basierte auf Bankdaten, die der Bundesnachrichtendienst aus Liechtenstein gekauft hatte. Ein Bankmitarbeiter hatte die Daten zuvor illegal kopiert.

Staat verdient Milliarden durch Steuer-CDs

Das Ehepaar wurde später aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Seine Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung blieb allerdings erfolglos. Karlsruhe hatte die Nutzung von Steuer-CDs im Jahr 2010 erlaubt. Vor allem Nordrhein-Westfalen kauft regelmäßig Bankdaten.

Das Ankaufen von Steuer-CDs mit Bankdaten mutmaßlicher Steuerbetrüger hat sich in den vergangenen zehn Jahren für den deutschen Staat in Milliardenerlösen ausgezahlt. Zu Beginn war der Erwerb der vertraulichen Bankdaten aus der Schweiz, Luxemburg oder Liechtenstein noch umstritten. Denn das Beweismaterial wurde von den Anbietern vor dem Verkauf – streng genommen – den Banken gestohlen. (dpa/aba)