Brüssel. Die EU-Kommission will eine Quote für Streaming-Anbieter wie Netflix einführen. 30 Prozent der Videos sollen Filme aus Europa sein.

Netflix und andere Video-Anbieter sollen nach dem Willen führender Europaabgeordneter künftig fast 30 Prozent Filme aus Europa vorhalten. Die Quote würde für Sendungen im Angebot von Video-on-Demand-Diensten gelten, wie die SPD-Parlamentarierin Petra Kammerevert am Montag in Brüssel mitteilte. Generell sei eine Quote „als Sicherungsnetz“ für europäische Kultur- und Filmschaffende „existenziell wichtig“, erklärte Kammerevert.

Im Mai hatte die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Überarbeitung eines EU-Gesetzes für audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinien) vorgestellt. Die EU-Kommission hatte dabei lediglich eine Quote von 20 Prozent vorgeschlagen.

Kennzeichnung von Werbeinhalten

Kammerevert ist zusammen mit der CDU-Abgeordneten Sabine Verheyen im EU-Parlament federführend für die AVMD-Richtlinie. Die beiden deutschen Abgeordneten stellten am Montag im Kulturausschuss des Parlaments vor, was sie von den Vorschlägen der Kommission übernehmen und was sie ändern wollen. Am Ende wird das EU-Parlament gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten beschließen.

Mit Blick auf kommerzielle Medieninhalte sprach sich Kammerevert für ähnliche Regeln für Fernsehen und Internet-Angebote aus. Werbung, Sponsoring und Produktplatzierung müssten im Fernsehen wie auf Online-Plattformen kenntlich gemacht werden, verlangte Kammerevert. Zum Beispiel dürften von Nutzern erstellte „Schmink-Tutorials“ nur selten „selbstlos erstellte Bildungsinhalte sein“, machte sie geltend. „Es ist nur gerecht, wenn man dies gegenüber den oftmals jungen Nutzern offenlegt.“

EU will Regeln für Fernsehen und Internet einander angleichen

Die Überarbeitung der AVMD-Richtlinie soll insgesamt die Regeln für das klassische Fernsehen und Angebote im Internet einander angleichen. Es geht unter anderem um den Jugendschutz, den Verbraucherschutz, den Kampf gegen Kinderpornografie und Hass-Propaganda, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen und um die Aufsicht durch Regulierungsbehörden. (epd)