Mainz. Die „Ode an die Freude“ übertönte Tiraden gegen Flüchtlinge: Eine musikalische Störaktion gegen die AfD in Mainz bleibt folgenlos.

Die musikalische Protestaktion des Mainzer Staatstheaters gegen eine Kundgebung der AfD wird keine rechtliche Folgen haben. Die Mainzer Stadtverwaltung hat das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Theaterintendant Markus Müller eingestellt, wie sie am Montag mitteilte. Die Theaterkünstler hatten im November 2015 den Wahlkampfauftakt der AfD in Mainz mehrfach unterbrochen, indem sie bei geöffneten Fenstern lauthals die erste Strophe der „Ode an die Freude“ sangen. Die AfD ist nach Darstellung der Stadt selbst schuld, dass das folgenlos bleibt.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von Facebook, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Nach dem Vorfall hatten mehrere Personen sowie von Amts wegen die Mainzer Polizei Strafanzeigen gegen die Theaterleitung erstattet. Die zuständige Staatsanwaltschaft hatte bereits im Frühjahr ihre Ermittlungen eingestellt, da sie keine hinreichenden Belege für eine Straftat erkennen konnte.

„Kurzfristig anberaumte Chorprobe“

Die genehmigte Kundgebung sei zwar gestört, aber nicht ganz verhindert worden. Der Fall wurde stattdessen an das Mainzer Ordnungsamt übergeben. Dort kamen die Beamten nun zu dem Ergebnis, bei der „kurzfristig anberaumten Chorprobe“ habe es sich auch nicht um eine Ordnungswidrigkeit gehandelt.

Zur Begründung verwies die Stadt auf Versäumnisse der Partei: Der Versammlungsleiter oder die Ordner hätten „die störenden Personen nicht wiederholt zurechtgewiesen und zum Abstellen der Störung aufgefordert“. Das sei Voraussetzung für den Tatbestand, Aufforderungen der Polizei könnte das nicht ersetzen. Intendant Markus Müller hatte die Anti-AfD-Aktion mit dem Argument verteidigt, das Theater habe eine „Botschaft der Vielfalt“ senden wollen. (law/epd)