München. Anklage gegen Bundesanwälte im NSU-Prozess. Der Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler wirft ihnen vor, Beweismittel vernichtet zu haben.

Im NSU-Prozess gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe haben zwei Nebenklage-Anwälte Strafantrag gegen Bundesanwälte und Ermittler des Landeskriminalamtes Berlin gestellt. Sie werfen ihnen vor, mögliche Beweismittel vernichtet zu haben.

Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler, einer der Verfasser der Anzeige, sagte der Deutschen Presse-Agentur, gegen die Bundesanwälte und Polizeiermittler bestehe der Verdacht der Strafvereitelung im Amt oder ein Urkundsdelikt.

Bundesanwälte wollen Relevanz nicht erkannt haben

Nach einem Bericht der „Welt“ haben zwei Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft die Vernichtung eines Notizbuches angeordnet, das der frühere Anführer der sächsischen „Blood & Honour“-Organisation geführt haben soll. Gegen ihn wird wegen des Verdachts ermittelt, er habe Waffen für den NSU beschafft.

Die Bundesanwälte sollen geltend gemacht haben, sie hätten die Relevanz des Notizbuchs für die Ermittlungen nicht erkannt. Sie sollen die Vernichtung am 3. November 2014 angeordnet haben. Drei Wochen davor war der „Blood & Honour“-Mann als Zeuge vor dem Münchner NSU-Prozess aufgetreten, wo er jede Aussage verweigerte.

Der NSU ist nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft für zehn Morde zwischen 2000 und 2007 verantwortlich. Er bestand aus den mutmaßlichen Rechtsterroristen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt. Zschäpe steht derzeit in München vor Gericht, Mundlos und Böhnhardt sind tot. (dpa)