Berlin. Der Mutterschutz steht kurz vor der Reform. Dabei geht es Manuela Schwesig auch darum, selbstständige Privatversicherte zu schützen.

Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) will auch Frauen, die privat versichert sind und als Selbstständige arbeiten, über den Mutterschutz finanziell absichern. „Ich möchte, dass selbstständige Frauen, wie alle anderen Arbeitnehmerinnen auch, von der Reform des Mutterschutzgesetzes profitieren“, sagte Schwesig am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Zuerst hatte die „Rheinische Post“ über die Pläne berichtet.

Der Mutterschutz gilt in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eines Kindes. Frauen, die als Selbstständige eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, sollen künftig auch während der Mutterschutzfristen Krankentagegeld von ihrer privaten Krankenversicherung bekommen, erläuterte Schwesig.

Schutz auch für Studentinnen und Schülerinnen

Die dazu notwendigen Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes sollen in Kürze dem Bundestag vorgelegt werden. Bereits im Frühjahr hatte Schwesig eine Reform auf den Weg gebracht, wonach Mutterschutz künftig auch von Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen in Anspruch genommen werden kann. Das Gesetz ist noch in der parlamentarischen Beratung. Am kommenden Montag gibt es dazu im Bundestag eine Anhörung. (dpa)