Berlin. Eine von Gesundheitsminister Gröhe bestellte Expertise deckt neue Fehltritte der Kassenärzte auf. Der wirtschaftliche Schaden ist groß.

Andreas Köhler war bekannt als leidenschaftlicher Taxifahrer. Der ehemalige Vorstandschef der mächtigen und halbstaatlichen Ärztevereinigung KBV wollte keinen Dienstwagen, ganz ausdrücklich nicht. Das war sieben Jahre lang so, bis er eine Stellvertreterin bekam. Regina Feldmann, eine Hausärztin aus Thüringen, hatte sich in ihrem Vertrag mit der KBV einen Dienstwagen ausgehandelt, weshalb Köhler plötzlich doch ein eigenes Auto brauchte. Seither legte er die fünf Kilometer zwischen Wohnung und Büro mit einem weißen Mercedes-Geländewagen zurück.

Das allein wäre nicht weiter bemerkenswert. Die Art und Weise aber, wie Köhler an seinen Dienstwagen kam und wie er finanziert wurde, war durchaus „unüblich“ und „nicht nachvollziehbar“. So steht es in einem vertraulichen Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums, das unserer Redaktion vorliegt. Danach wurde das Auto nicht nur an den zuständigen Gremien vorbei genehmigt. Köhler ließ sich auch die von ihm privat bezahlte Leasingrate von 1249,48 Euro pro Monat wie eine Taxiquittung erstatten. Hinzu kam eine „Benzinkostenpauschale“ von 10.000 Euro im Jahr.

Skandal im deutschen Gesundheitswesen

Die Geschichte vom Dienstwagen ist die neueste, bisher unbekannte Wendung in einem Skandal, der das deutsche Gesundheitswesen seit mehr als einem Jahr erschüttert. Er dreht sich vor allem um den – inzwischen zurückgetretenen – Andreas Köhler. Aber auch die amtierende Führungsriege in der KBV könnte noch erfasst werden. Jedenfalls kommen auch jetzt noch immer neue Details ans Licht. Sie zeigen, wie sich der Spitzenfunktionär der Kassenärzte ungehindert selbst bediente – und ihn niemand dabei stoppte.

Sowohl die Ärzte als auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sind seit einigen Monaten mit mäßigem Eifer dabei, die Sache aufzuklären. Denn die KBV ist eine Organisation, die kaum ein Patient oder Versicherter kennt. Eine ihrer Aufgaben ist es, das Geld der Krankenkassen unter den 165.000 Ärzten und Psychotherapeuten mit eigener Praxis zu verteilen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt sie quasi in staatlichem Auftrag. Doch das Bundesgesundheitsministerium als zuständige Aufsichtsbehörde hat die mächtige Organisation jahrelang nicht genau genug kontrolliert. Jedenfalls ist das, was über den Skandal nach und nach ans Licht kommt, beispiellos.

Verdacht auf Untreue in besonders schweren Fällen

Das Gutachten, das das Bundesgesundheitsministerium von der renommierten Anwaltskanzlei Luther hat anfertigen lassen, summiert nicht nur den entstandenen wirtschaftlichen Schaden auf mindestens 200.000 Euro. Es zeigt auch die brisanten strafrechtlichen Folgen der Angelegenheit. Danach könnten sich der ehemalige KBV-Chef Köhler und seine Helfer – darunter seine Ehefrau – gleich mehrfach strafrechtlich schuldig gemacht haben. Fünfmal bestehe jeweils der Verdacht der „Untreue in besonders schwerem Fall“, schreiben die Anwälte. In einem Punkt könne es sich auch um „versuchten Betrug in einem besonders schweren Fall“ handeln. Das Strafgesetzbuch sieht für Untreue bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafen vor. Maßstab der Prüfung sei gewesen, ob aus den vorliegenden Sachverhalten ein strafprozessualer Anfangsverdacht folge, schreiben die Gutachter.

Die Anwälte waren der Frage nachgegangen, inwieweit Regelungen in Köhlers Vertrag oder in nachträglich hinzugefügten Vereinbarungen zum Vertrag strafrechtlich zu ahnden sind. Dabei geht es nicht nur um den Dienstwagen oder um Köhlers üppiges Jahresgehalt von zwischenzeitlich 350.000 Euro. Es geht auch um nachträglich vereinbarte Gehaltserhöhungen, um die Höhe des Ruhegehalts, um eine Haftpflichtversicherung, für die Köhler wenig beisteuern musste, und um Rechtsschutzkosten, die die KBV zahlen soll.

Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt seit Monaten

Viele dieser Regelungen kamen nachträglich zustande, und in der Regel wirkte daran nur ein sehr kleiner Kreis von Personen mit, darunter Köhlers Ehefrau, die als Personalchefin bei der KBV arbeitete. Auch der Chef der internen Ärzte-Vollversammlung, Hans-Jochen Weidhaas, war an fast allen Regelungen beteiligt. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt seit Monaten aufgrund von mehreren Strafanzeigen. Über den Ermittlungsstand machte die Behörde am Montag keine Angaben.

Einer derjenigen, gegen die ermittelt wird, ist Köhlers Nachfolger An­dreas Gassen. Der Orthopäde aus Düsseldorf war, bevor er in seine jetzige Position kam, daran beteiligt, dass Köhler sich einen Passus in den Arbeitsvertrag schreiben ließ, wonach er auch das volle Gehalt bekommen sollte, wenn er vorzeitig aus dem Amt scheidet. So geschah es Anfang 2014, als Köhler aus gesundheitlichen Gründen aufgab.

Vermögensschaden von rund 110.000 Euro

Nach Auffassung der vom Bundesgesundheitsministerium beauftragten Gutachter hat sich der amtierende KBV-Chef Gassen damit wegen Untreue in einem besonders schweren Fall strafbar gemacht. Die Vereinbarung sei „inhaltlich nicht haltbar und nicht mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ vereinbar. Der KBV sei durch die Regelung ein Vermögensschaden von rund 110.000 Euro entstanden.

Das Ministerium selbst war am Montag auch auf mehrfache Nachfrage zu keiner Stellungnahme bereit. Offenbar will Gröhe keinen zusätzlichen Staub aufwirbeln. Seine Beamten haben im Zusammenhang mit dem Skandal bereits zwei Strafanzeigen wegen Untreue und eine wegen Betrug gestellt. Das Gutachten soll nun offenbar nur eine zusätzliche Einschätzung des Sachverhalts geben. Ende der Woche wird die KBV auf einer neuerlichen Sitzung darüber entscheiden, wie mit Köhler und seinem Nachfolger Gassen weiter zu verfahren ist. Aber auch die KBV selbst schweigt seit Monaten. „Zum jetzigen Zeitpunkt werden wir uns zu laufenden Verfahren nicht äußern“, sagte ein Sprecher auch am Montag wieder.