Berlin. Wenn der rechtliche Vater eines Kindes nicht der biologische ist, gibt es oft Probleme. Bald soll die Mutter Auskunft geben müssen.

Die Väter von sogenannten Kuckuckskindern sollen erfahren dürfen, wer der leibliche Vater ist, um ihn für Unterhaltszahlungen heranzuziehen. Justizminister Heiko Maas (SPD) will die Mütter per Gesetz zur Auskunft verpflichten.

Schon am Mittwoch soll das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschließen. Maas sagte am Montag in Berlin: „Wir wollen für mehr Rechtssicherheit beim Scheinvaterregress sorgen.“ Wörtlich heißt es im Gesetzentwurf, „die Mutter des Kindes ist verpflichtet, dem Dritten, der dem Kind als Vater Unterhalt gewährt, auf Verlangen Auskunft darüber zu erteilen, wer ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat, soweit dies zur Feststellung des übergegangenen Unterhaltsanspruchs erforderlich ist“.

„Schwerwiegende Gründe“ können einschränken

Allerdings gilt diese Auskunftspflicht nicht, wenn „schwerwiegende Gründe“ dagegen sprechen. Außerdem kann der Scheinvater seine Ansprüche gegenüber dem leiblichen Vater nur für die letzten zwei Jahre geltend machen; ganz gleich, wie lange er im Unwissen gelassen worden ist.

Andernfalls könnte es zu einer „unangemessenen finanziellen Rückabwicklung“ über viele Jahre kommen, so Maas, nämlich in den Fällen, in denen die Anfechtung der Vaterschaft spät betrieben wurde. „Bis zu dem Zeitpunkt der ersten Zweifel an der Vaterschaft handelte es sich aus Sicht des Scheinvaters um ein gewöhnliches Familienleben. Das soll unterhaltsrechtlich nicht rückabgewickelt werden. Sollten sich diese Zweifel erhärten, ist es dem Scheinvater zuzumuten, innerhalb von zwei Jahren die Vaterschaft anzufechten“, erläuterte Maas.

Reaktion auf Karlsruher Urteil

Das Justizministerium reagiert mit seiner Initiative auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 und auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs 2011. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) nannte den Gesetzentwurf ihres Kabinettskollegen „gut und richtig“. Es handele sich allerdings um „familiär wirklich schwierige Fälle“. Die Ministerin erklärte, „es ist schwer, das zu regeln, aber es muss rechtlich geregelt werden“.