Berlin. Terror, Cyber-Attacken, moderne Kriegsführung: Das neue Zivilschutzkonzept der Bundesregierung ist erschreckend konkret. Ein Überblick.

Mit ihrer neuen „Konzeption Zivile Verteidigung“ (KZV) will die Bundesregierung lebenswichtige Grundbedürfnisse der Menschen in einem Katastrophenfall sichern. Es geht etwa um die Versorgung mit Wasser, Nahrungsmitteln oder Medizin. Und außerdem um eine „minimale Daseinsvorsorge“ etwa bei der Bargeldversorgung. Das vertrauliche Konzept soll am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden. Was unter anderem darin steht:

Trinkwasser: Die Notversorgung soll über „autarke Brunnen und Quellen in Verbindung mit einer mobilen Trinkwassernotversorgung (Wassertransporte)“ sichergestellt werden. „Leistungsstarke Brunnen sollen an exponierten Standorten insbesondere in Großstädten und Ballungsgebieten gebaut oder hergerichtet werden“, heißt es. Zur Desinfektion des Wassers sollen Chlortabletten eingesetzt werden.

Die Bevölkerung soll „durch geeignete Maßnahmen angehalten werden“, zur Eigen- und Erstversorgung „für einen Zeitraum von fünf Tagen je zwei Liter Wasser pro Person und Tag in nicht gesundheitsschädlicher Qualität vorzuhalten“.

Die staatliche Notvorsorge sichere die Minimalversorgung für die Bevölkerung mit Trinkwasser für mindestens 14 Tage, heißt es weiter. Als Mindestbedarf werden 15 Liter pro Person und Tag, 75 Liter pro Bett und Tag in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie 150 Liter in der Intensivmedizin angegeben. Auch an Nutztiere ist gedacht: Für jede „Großvieheinheit“ liege der Mindestbedarf bei 40 Litern Wasser am Tag.

Lebensmittel: Die Versorgung soll bei einer Attacke so lange wie möglich durch die private Lebensmittelwirtschaft über den freien Markt abgewickelt werden. Ist eine solche Grundversorgung nicht mehr gewährleistet, kann die Regierung demnach per Rechtsverordnung in die Lebensmittelerzeugung und bei deren Verteilung einschreiten. Es könnte Erlasse zu Anbau, Verarbeitung, Verteilung und Verkauf von Lebensmitteln geben. Sprich: Es würde eine Rationierung geben.

Zum Selbstschutz sollten die Bürger zudem angehalten werden, „einen individuellen Vorrat an Lebensmitteln für einen Zeitraum von zehn Tagen vorzuhalten, um durch entsprechende Eigenvorsorge die staatlichen Maßnahmen zu unterstützen“. Das Papier liefert dafür eine Art Ernährungsplan mit konkreten Mengenangaben, damit eine Person 14 Tage lang auf täglich 2200 Kalorien kommt:

Mit dem „Vorratskalkulator“ der Bundesregierung lassen sich auch die Mengen für größere Haushalte berechnen.

Medizinische Versorgung: Es soll geprüft werden, ob die Auslastungsreserven, die es schon jetzt bei der stationären Versorgung „im Großschadensfall“ gibt, auch Kernbereiche wie Operationssäle oder Intensivstationen einbeziehen und im Jahresdurchschnitt eine stabile Versorgung gewährleisten würden.

Bislang ist nach dem Papier des Innenministeriums durch bestehende Verpflichtungen eine flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten über einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen gesichert. Nicht erfasst sei bislang aber die „Situation eines sprunghaft ansteigenden Bedarfs spezifischer Arzneimittel oder Medizinprodukte in bestimmten Krisensituationen“. Auch die Deckung eines länger als zwei Wochen dauernden Zeitraums sei nicht erfasst.

Bargeld: Für die Kreditinstitute bestehe derzeit keine Verpflichtung, für einen Krisenfall „eine Notfallplanung bereitzuhalten, um zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des gesamten Bargeldverkehrs beizutragen“, stellt das Innenministerium fest. Die Bundesbank habe für ihr Haus zwar umfangreiche Risikovorsorgemaßnahmen vor allem für kürzere Krisen mit einer Dauer von ein bis fünf Tagen getroffen. Eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Bargeld durch die Bundesbank könne aber nicht geleistet werden.

Dafür wären die 35 Filialen der Bundesbank im Vergleich zu den etwa 50.000 Geldautomaten und den mehr als 30.000 Bankfilialen in Deutschland „gänzlich unzureichend“. Eine funktionierende Logistikinfrastruktur, die nicht im Einflussbereich der Bundesbank liege und die Kreditinstitute einschließe, sei deshalb „für eine geordnete Bargeldversorgung der Bevölkerung unbedingt erforderlich“.

Auch durch eine verstärkte Automation wie durch automatische Kassentresore in Bankfilialen oder an Geldautomaten könnten die Möglichkeiten zur Geldauszahlung im Krisenfall beeinträchtigt sein, warnen die Experten weiter. Unverzichtbar sei es daher, die IT-Verfügbarkeit und die Energieversorgung der Kreditinstitute herzustellen. Bei diesem Punkt dürfte es unter anderem um die Vorsorge gegen Cyber-Attacken auf das Finanzsystem gehen. (küp/dpa)