Osnabrück. Die muslimische Schülerin eines Abendgymnasiums darf im Unterricht keinen Niqab tragen. Das hat ein Verwaltungsgericht entschieden.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat den Antrag einer Muslimin abgelehnt, im Unterricht am Abendgymnasium einen Gesichtsschleier tragen zu dürfen. Gleichzeitig wurde der für Montagnachmittag anberaumte Termin zur Erörterung der Sachlage mit der Frau abgesagt. Sie habe sich angesichts des großen Medieninteresses geweigert, vor dem Gericht zu erscheinen, teilte das Gericht mit. Mit der Ablehnung ihres Antrags „auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes“ hat das Gericht verfügt, dass die Antragstellerin auch weiterhin den Niqab in der Schule nicht tragen darf (AZ: A 1 B 81/16).
Das Gericht habe es für erforderlich gehalten, mit der Muslimin über ihren Antrag zu sprechen, um zwischen der von der Klägerin geltend gemachten Religionsfreiheit und dem staatlichen Bildungsauftrag zu entscheiden. Diese Möglichkeit der persönlichen Erörterung habe sie nicht genutzt, hieß es. Die schriftlichen Entscheidungsgründe würden in den nächsten Tagen vorgelegt.
Schule und Behörde hatten sich gegen Niqab ausgesprochen
Die Schule hatte die Frau zunächst im April aufgenommen. Zu Beginn des Schuljahres habe sich jedoch herausgestellt, dass sich die Muslimin aus religiösen Gründen verpflichtet sah, einen Niqab zu tragen. Dabei handelt es sich um einen Schleier, der lediglich einen kleinen Sehschlitz für die Augen offen lässt.
Die Landesschulbehörde argumentierte, eine offene Kommunikation sei Voraussetzung für die Erfüllung des schulischen Bildungsauftrags. Dieser beruhe nicht nur auf dem gesprochenen Wort, sondern auch auf nonverbalen Elementen und der Körpersprache. „Um eine solche Form der Kommunikation zu ermöglichen, ist es erforderlich, dass die Gesichter der Schülerinnen und Schüler erkennbar sind.“
Unterschiede von Burka, Niqab und Co.
Die Frau habe sich zwar bereiterklärt, ihre Identität durch Aufhebung der Verschleierung zu Unterrichtsbeginn vor einer weiblichen Beschäftigen der Schule offen zu legen. Sie wollte aber weiterhin verschleiert am Unterricht teilnehmen. Unter diesen Bedingungen habe sich die Schule nicht in der Lage gesehen, die Muslimin weiter zu unterrichten. Das Gericht hatte nach eigenen Angaben das persönliche Erscheinen der Klägerin angeordnet.
Seit einigen Tagen wird ein sogenanntes Burka-Verbot in den Ländern und in der Berliner Koalition kontrovers diskutiert. Die Länder-Innenminister von CDU und CSU haben sich in ihrer am Freitag vorgestellten „Berliner Erklärung“ auf die Forderung nach einem teilweisen Verbot der Vollverschleierung geeinigt. Danach könnten Niqab oder Burka etwa im öffentlichen Dienst, vor Gericht, im Verkehr, sowie in Schulen und Kitas verboten werden. (epd)