Berlin. Die Früherkennung für Kinder wird ausgeweitet. Im September erscheint auch das neue „gelbe Heft“. Ärzte fordern weitere Untersuchungen.

Ab September gelten neue Regelungen für den Besuch beim Kinderarzt: Mit dem Inkrafttreten des neuen Programms für die Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U9) wird auch das vollständig überarbeitete gelbe Untersuchungsheft eingeführt.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe rechnet mit einer deutlichen Verbesserung der kinderärztlichen Vorsorge: „Das gelbe Kinderuntersuchungsheft gehört in Deutschland mittlerweile wie der erste Zahn und die ersten Gehversuche zur Kindheit dazu“, sagte der CDU-Politiker unserer Redaktion. „Mit dem neuen Kinderuntersuchungsprogramm gehen wir einen wichtigen Schritt zur weiteren Verbesserung der Gesundheit unserer Kinder“, sagte Gröhe. Die neuen gelben Hefte stünden ab dem 1. September zur Verfügung.

Gröhe betonte, dass die Beratung zum Impfschutz künftig verbindlicher Bestandteil der U-Untersuchungen sei: „Damit wollen wir dazu beitragen, dass wichtige Schutzimpfungen rechtzeitig und vollständig vorgenommen werden“, so der Minister.

Kinderärzten geht Reform nicht weit genug

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßte die Neureglung ebenfalls als „wichtigen Schritt“ zur besseren Beurteilung der Gesundheit der Kinder. Verbesserungen gibt es nach Angaben des BVKJ vor allem bei den Untersuchungen zur Entwicklung der Sprache, der Fein- und Grobmotorik sowie der Sehleistung. Den Kinderärzten geht die Reform jedoch nicht weit genug: „Wir sind enttäuscht, dass die Kassen nicht bereit waren, auch die psycho-soziale Entwicklung und die Früherkennung von Verhaltensauffälligkeiten in das Heft zu übernehmen“, sagte BVKJ-Präsident Thomas Fischbach unserer Redaktion.

Der Berufsverband rechnet damit, dass die meisten Kinder- und Jugendärzte das neue gelbe Heft direkt ab 1. September einführen werden. Ärgerlich sei allerdings, dass die Honorarfrage für die neuen Leistungen noch nicht endgültig geklärt sei.

Untersuchungsheft gibt es nach der Geburt

Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres haben Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche oder geistige Entwicklung gefährden. Von der U1 bis zur U9 sind alle Früherkennungsmaßnahmen reguläre Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Im gelben Kinderuntersuchungsheft werden die Befunde von den Ärzten dokumentiert. Das Heft wird den Eltern nach der Geburt übergeben.