Berlin. Fahrverbote als Strafe verhängt die Justiz bisher nur bei Verkehrs- und Drogendelikten. Das könnte sich ändern. Bei welchen Straftaten?

Fahrverbote für säumige Unterhaltszahler, Steuersünder und Betrüger: Der geplante Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) zum Entzug des Führerscheins bei Straftaten hat eine Debatte um die Ausweitung des Strafrechts ins Rollen gebracht.

„Es gibt Fälle, etwa bei sehr wohlhabenden Straftätern, bei denen eine Geldstrafe keine Wirkung erzielt“, sagte der SPD-Politiker dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. „Ein Entzug der Fahrerlaubnis hätte dagegen schon spürbare Auswirkungen.“ Im Einzelfall solle das jeweilige Gericht entscheiden.

Die Debatte ist nicht neu. Über die Ausweitung des Fahrverbots als Strafe – bislang nur bei Verkehrs- und Drogendelikten erlaubt – wird schon seit Jahren diskutiert. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) forderte nun, ein Fahrverbot bei säumigen Unterhaltungszahlungen. Andere Forderungen aus der Vergangenheit betreffen Hasskommentare, Ladendiebstähle und Körperverletzungen. Der Vorstoß von Minister Maas erhält viel Zuspruch. Ein Überblick.

1. Säumige Unterhaltungszahlungen

Väter und Mütter, die sich um Unterhaltszahlungen drücken, könnten demnächst mit einem bis zu sechsmonatigen Fahrverbot bestraft werden. Dem Sender rbb sagte Familienministerin Schwesig: „Wir sind beim Einfordern von Unterhalt zu lasch.“ Es sei nicht in Ordnung, wenn man ein Kind in die Welt setzt, sich dann trennt und dann nicht bereit ist, für das Kind Unterhalt zu zahlen. „Wir sollten darüber nachdenken, ob man wie in anderen Ländern nicht auch mal härter zugreift und den Führerschein einzieht.“ Auch Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) schloss sich dem an und sagte der „Bild“-Zeitung, dass er den Führerscheinentzug für ein „geeignetes Mittel“ halte.

2. Hasskommentare im Internet

Der Führerscheinentzug bei Straftaten sei eine „vernünftige Idee“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, den „Ruhr Nachrichten“. Geldstrafen bezahlten viele Menschen aus der Portokasse. Fahrverbote könnten überall eingesetzt werden. „Möglich wäre auch der Führerscheinentzug bei Hass-Kommentaren und Propaganda in den Sozialen Netzwerken“, sagte Wendt der Zeitung. Bereits im vergangenen Jahr hatte Wendt das in der „Bild“-Zeitung gefordert.

3. Steuerhinterziehung

Schon im Jahr 2014 forderte der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD), dass Steuerbetrüger künftig auch mit Fahrverboten bestraft werden können. „Wenn der Zahnarzt sechs Monate seinen Porsche stehen lassen muss, trifft ihn das viel mehr als eine Geldstrafe“, sagte der Minister der „Rheinischen Post“. Bei vermögenden Steuerstraftätern sei eine Geldstrafe nicht effektiv genug. „Hier können wir mit einer verfassungskonformen Vermögensstrafe oder in kleineren Fällen dem langjährigen Entzug der Fahrerlaubnis wirksamer strafen“, so Kutschaty.

4. Ladendiebstahl

Befürworter eines Entzugs des Führerscheins halten diesen vor allem als Sanktion im Jugendstrafrecht für sinnvoll. Die Argumentation: Heranwachsenden sei die Fahrerlaubnis für Auto oder Motorrad besonders wichtig. Die Gesetzesinitiative geht auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aus dem Jahr 2013 zurück. „Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen“, heißt es darin. (mit dpa)