Berlin. Das Gleichbehandlungsgesetz geht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes nicht mehr weit genug. Sie hält nun eine Reform für nötig.

Das zehn Jahre alte Gesetz gegen Diskriminierungen hat Fortschritte gebracht. Viele Benachteiligte zögern aber immer noch, ihre Rechte wahrzunehmen. Diese Bilanz zog die Antidiskriminierungsstelle des Bundes am Dienstag in Berlin bei der Vorstellung einer Untersuchung über die Wirkungen des Gesetzes. Damit Menschen wirklich gegen ihre Diskriminierung vorgehen können, müssten Schutzlücken geschlossen werden, forderte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Christine Lüders. Einer Umfrage ihres Hauses zufolge hat jeder Dritte in den zurückliegenden zwei Jahren Diskriminierung erlebt.

Lüders berief sich auf Empfehlungen von Wissenschaftlern, die im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle untersucht haben, inwieweit die Rechtsvorschriften Menschen helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Danach ist es notwendig, die Frist, in der Betroffene ihre Ansprüche geltend machen können, von zwei auf sechs Monate auszuweiten. Viele Menschen zögerten, ihre Diskriminierung öffentlich zu machen, hieß es – insbesondere am Arbeitsplatz.

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Bisher nur individuelle Klagen möglich

Lüders erhielt zudem Unterstützung für ihre Forderung, dass einschlägige Verbände Betroffene vor Gericht vertreten können. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ermöglicht lediglich individuelle Klagen, so dass der Einzelne einen Prozess allein durchstehen muss.

Das AGG ist am 18. August 2006 in Kraft getreten. Es soll Benachteiligungen wegen des Geschlechts, Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion, Weltanschauung oder sexuellen Identität eines Menschen verhindern oder beseitigen. Schwerpunkt ist der Schutz vor Diskriminierungen bei der Jobsuche und am Arbeitsplatz. (epd)