Berlin/Nürnberg. Beim BAMF sind doppelt so viele Asylanträge eingegangen wie im Jahr zuvor. Flüchtlinge klagen nun gegen zu lange Bearbeitungszeiten.

Die Zahl der noch nicht entschiedenen Asylanträge hat die Marke von einer halben Million überschritten. Ende Juli waren 526.276 Verfahren anhängig, wie das Bundesinnenministerium am Montag in Berlin mitteilte. Das sind rund doppelt so viele wie vor einem Jahr.

Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat in den vergangenen Monaten deutlich mehr Personal bekommen, um den enormen Berg an offenen Verfahren abzutragen. Derzeit kommen zwar weit weniger Flüchtlinge neu in Deutschland an, doch gleichzeitig nimmt das Amt mehr Anträge von Menschen entgegen, die schon länger hier sind. Dadurch steigt die Zahl der anhängigen Verfahren. BAMF-Chef Frank-Jürgen Weise hat mehrfach versichert, dass der Rückstand bis zum Jahresende weitgehend abgebaut sein soll.

Zugute kommt der Behörde, dass die Zahl der Asylsuchenden, die in Deutschland ankommen, seit der Schließung der Balkan-Route drastisch zurückgegangen ist. Während im vergangenen November noch mehr als 200.000 Schutzsuchende innerhalb eines Monats neu registriert wurden, waren es in den vergangenen Monaten jeweils nur noch etwa 16.000. Im Juli lag die Zahl bei 16.160. Die meisten Menschen kamen zuletzt aus Syrien, Afghanistan und dem Irak. In den ersten sieben Monaten des Jahres wurden 238.424 Neuankömmlinge gezählt.

Untätigkeitsklagen gegen das BAMF

Derweil sind immer mehr Flüchtlinge mit der langsamen Bearbeitung ihrer Asylanträge unzufrieden und ziehen deshalb vor Gericht. Ende Mai waren bundesweit 5800 sogenannte Untätigkeitsklagen gegen das BAMF bei den Verwaltungsgerichten anhängig. Die Behörde bestätigte einen entsprechenden Bericht des Radiosenders hr-Info. Zum Jahresende 2015 waren es noch knapp 2300 Untätigkeitsklagen gewesen.

Das BAMF zählt nach eigenen Angaben nur Klagen von Asylbewerbern im laufenden Verfahren. Klagen auf Aufnahme eines Verfahrens könnten statistisch nicht erfasst werden, weil diese Menschen noch kein Aktenzeichen hätten, teilte eine Sprecherin mit.

Eine Untätigkeitsklage kann erhoben werden, wenn eine Behörde nicht innerhalb von in der Regel drei Monaten über einen Antrag oder einen Widerspruch entscheidet. Das Bundesamt erklärte die steigende Zahl der Klagen mit der steigenden Zahl der Verfahren: Im ersten Halbjahr habe sich die Zahl der Asylanträge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt. In dieser Zeit seien rund 400.000 Anträge entgegengenommen worden. (dpa)