Karlsruhe. Mann oder Frau? Intersexuelle fühlen sich immer irgendwie dazwischen. Das deutsche Familienrecht sieht kein drittes Geschlecht vor.

Eine junge Intersexuelle ist mit ihrem Versuch gescheitert, sich als Geschlecht eine dritte Variante wie „inter“ oder „divers“ eintragen zu lassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht die Voraussetzungen dafür nicht gegeben, wie der Unterstützerkreis „Dritte Option“ am Donnerstag mitteilte.

Die Klägerin Vanja wurde 1989 als Mädchen in das Geburtenregister eingetragen, sieht sich aber weder als Frau noch als Mann. Die Kampagne will die Entscheidung nicht akzeptieren und kündigte für Anfang September eine Verfassungsklage an.

Etwa 80.000 Intersexuelle in Deutschland

Intersexuelle Menschen kommen zwischen den Geschlechtern zur Welt. Bei ihnen lassen sich die bestimmenden Merkmale wie Chromosomen, Hormone, Keimdrüsen oder äußere Geschlechtsorgane nicht eindeutig zuordnen. Dadurch haben sie einiges von einem Mann und anderes von einer Frau. Früher war meistens von „Zwittern“ die Rede, das wird aber von manchen als diskriminierend empfunden. Der Ethikrat geht davon aus, dass es in Deutschland etwa 80.000 Intersexuelle gibt.

Seit November 2013 ist es möglich, das Geschlecht eines Babys offen zu lassen, wenn eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist. Mehr erlaubt das „binäre Geschlechtersystem“ der deutschen Rechtsordnung nach Auffassung der Karlsruher Richter aber nicht. Die Schaffung eines weiteren Geschlechts entspreche nicht dem Willen des Gesetzgebers.

Vanja habe allerdings die Möglichkeit, das Geschlecht „Mädchen“ nachträglich aus dem Geburtenregister löschen zu lassen. Der BGH bestätigt damit einen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle. (dpa)