Düsseldorf. Das NRW-Innenministerium soll nach den Übergriffen Anweisungen zur Vertuschung gegeben haben. Der brisante Anruf ist aber nicht abrufbar.

Bei der politischen Aufarbeitung der Kölner Silvesterübergriffe lässt sich ein zentraler Vertuschungsvorwurf gegen NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) offenbar nicht mehr aufklären. Das machte Innen-Staatssekretär Bernhard Nebe (SPD) am Dienstag als Zeuge in einer Sondersitzung des Untersuchungsausschusses des Landtags deutlich.

Nahezu alle Telefonanrufe zwischen den Landesbehörden und den Polizeidienststellen würden über eine gebührenfreie Sonderleitung geführt und deshalb nicht gespeichert, erklärte Nebe. Damit dürfte sich ein höchst brisantes Telefonat vom Neujahrstag zwischen der Jäger unterstellten Landesleitstelle und der Kölner Kriminalwache nicht mehr rekonstruieren lassen.

Zwei Kölner Kriminalbeamte hatten im Mai vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt, ein Anrufer aus der Landesleitstelle habe am 1. Januar in barschem Ton die Streichung des Begriffs „Vergewaltigung“ aus einer ersten internen Polizeimeldung zu den Kölner Vorkommnissen verlangt und dies als Wunsch aus dem Ministerium ausgegeben. Den Namen des Anrufers konnten sie nicht mehr nennen, doch der Vorgang wurde bereits Anfang Januar in der Kölner Polizeibehörde aktenkundig.

Sondersitzung wegen neuer Ungereimtheiten

„Es spricht aus meiner Sicht nichts dafür, dass ein solcher Anruf aus der Landesleitstelle erfolgt ist“, widersprach Nebe. Zur gegenteiligen Aussage der Kölner Kripo-Beamten sagte Jägers Staatssekretär: „Ich glaube, dass da die Erinnerung trügt.“ Seit Monaten versucht der Untersuchungsausschuss erfolglos, den möglichen Einflussversuch aufzuklären.

Die Opposition hatte die Sondersitzung in der parlamentarischen Sommerpause beantragt, weil zuletzt neue Ungereimtheiten über die Speicherungsmöglichkeiten von Verbindungsdaten in der Kölner Kriminalwache aufgetaucht waren. Angeblich ließen sich selbst eingehende Anrufe von Privatanschlüssen, die auf einem separaten Gebührenrechner der Behörde gespeichert werden, nur bis zum 3. Januar zurückverfolgen. Offenbar wurde die Sicherung erst am 2. Juni in Angriff genommen, obwohl Staatssekretär Nebe nach eigener Aussage bereits am 20. Januar eine umfangreiche Sicherung von Verbindungsdaten aller beteiligten Behörden in Auftrag gegeben habe. Das Kölner Polizeipräsidium bestreitet dagegen, dass es eine solche Anweisung aus Düsseldorf gegeben hat.