Berlin. Nach den Attentaten fordert die CSU eine Gesetzänderung für den Bundeswehreinsatz im Inneren. Unnötig, findet der Wehrbeauftragte.

Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Hans-Peter Bartels, lehnt eine Grundgesetzänderung für einen Einsatz der Bundeswehr im Inland zur Abwehr von Terrorangriffen kategorisch ab. „Eine Änderung des Grundgesetzes ist nicht nötig. Es setzt zu Recht hohe Hürden für einen Einsatz im Inneren, aber in vier Artikeln wird klar definiert, dass und wann ein Einsatz im Inneren bereits jetzt möglich ist. Die Aufregung darum ist unnötig“, sagte der SPD-Politiker unserer Redaktion. Die CSU hatte zuletzt eine solche Grundgesetzänderung in ihrem Sicherheitskonzept gefordert.

Bartels betonte: „Die Bundeswehr ist nicht die Personalreserve der Polizei, sie hat genug Aufgaben und sucht auch nicht nach neuen.“ Allerdings hält er die von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) angekündigte gemeinsame Stabsübung von Bund und Polizeibehörden der Länder für „richtig“. „Wenn es Lagen gibt, die einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren rechtfertigen, dann muss man drauf auch vorbereitet sein“, sagte Bartels weiter. (mün)