Istanbul. Die türkische Führung um Präsident Erdogan hat am Mittwochabend den Ausnahmezustand verhängt. Wir erklären, was die Regelung bedeutet.
Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hat am Mittwochabend als eine weitere Reaktion auf den gescheiterten Putsch von Teilen des Militärs den Ausnahmezustand verhängt. Die türkische Verfassung gibt dem Kabinett unter Vorsitz des Staatspräsidenten das Recht, dies nach Beratungen mit dem Nationalen Sicherheitsrat zu tun. Auslöser können nach Artikel 120 „weit verbreitete Gewaltakte zur Zerstörung der freiheitlich-demokratischen Ordnung“ oder ein „gravierender Verfall der öffentlichen Ordnung“ sein.
Das Kabinett kann den Ausnahmezustand im ganzen Land oder in Teilen davon für maximal sechs Monate verhängen. Der Beschluss muss im Amtsblatt veröffentlicht und ans Parlament übermittelt werden. Das Parlament kann die Dauer des Ausnahmezustands verändern, ihn aufheben oder ihn auf Bitte des Kabinetts um je vier Monate verlängern.
Grundrechte können eingeschränkt oder ausgesetzt werden
Während des Ausnahmezustands kann das Kabinett unter Vorsitz des Präsidenten Dekrete mit Gesetzeskraft erlassen. Diese Erlasse werden zunächst im Amtsblatt veröffentlicht und am selben Tag dem Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Gegen die Dekrete kann nicht vor dem Verfassungsgericht vorgegangen werden.
Der Putschversuch in der Türkei 2016
Während des Ausnahmezustands können nach Artikel 15 Grundrechte eingeschränkt oder ausgesetzt werden. Auch dürfen Maßnahmen ergriffen werden, die von den Garantien in der Verfassung abweichen. Voraussetzung ist allerdings, dass Verpflichtungen nach internationalem Recht nicht verletzt werden. Unverletzlich bleibt (außer bei rechtmäßigen Kriegshandlungen) das Recht auf Leben.
Niemand darf zudem gezwungen werden, seine Religionszugehörigkeit, sein Gewissen, seine Gedanken oder seine Meinung zu offenbaren, oder deswegen bestraft werden. Strafen dürfen nicht rückwirkend verhängt werden. Auch im Ausnahmezustand gilt die Unschuldsvermutung: Niemand ist schuldig, bevor ein Gericht ihn nicht verurteilt hat.
Mögliche Maßnahmen der türkischen Regierung während des Ausnahmezustands:
• Ausgangssperren können verhängt werden.
• Der Fahrzeugverkehr kann zu bestimmten Zeiten oder in bestimmten Gegenden verboten werden.
• Versammlungen und Demonstrationen können verboten werden – sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen.
• Sicherheitskräfte dürfen Personen, Fahrzeuge oder Anwesen durchsuchen und mögliche Beweismittel beschlagnahmen.
• Bestimmte Gegenden können abgeriegelt oder evakuiert werden.
• Der Verkehr zu Land, zu See und in der Luft kann kontrolliert werden.
• Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Magazine oder Bücher können verboten oder mit der Auflage versehen werden, dass sie nur mit Genehmigung erscheinen dürfen.
• Alle Arten von Rundfunkausstrahlung und die Verbreitung von Texten, Bildern, Filmen oder Tönen können kontrolliert und nötigenfalls eingeschränkt oder ganz verboten werden.
Der Ausnahmezustand kann auch bei Naturkatastrophen, gefährlichen Epidemien oder einer schweren Wirtschaftskrise verhängt werden. Er ist eine Stufe unter dem noch härteren Kriegsrecht. (dpa)