Guben. Er wurde wegen Bestechlichkeit und Untreue verurteilt. In Guben haben die Bürger den früheren Bürgermeister trotzdem erneut gewählt.

Seine Verurteilung in einem Korruptionsprozess hat dem ehemaligen Gubener Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner in der Wählergunst offensichtlich nicht geschadet: Der FDP-Politiker gewann am Sonntag die Stichwahl um das Bürgermeisteramt in der südbrandenburgischen Kleinstadt an der Grenze zu Polen. Er erzielte laut vorläufigem Endergebnis 57,8 Prozent der Stimmen. Seine Gegenkandidatin Kerstin Nedoma (Linke) kam auf 42,2 Prozent. Da nutzte es auch nichts, das selbst die CDU zu ihrer Wahl aufgerufen hatte.

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2015 hatte das Cottbuser Landgericht Hübner wegen Bestechlichkeit und Untreue zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Demnach pflegte eine Gartenbaufirma sein Privatgrundstück kostenlos – im Gegenzug schanzte der damalige Rathauschef dem Betrieb städtische Aufträge zu. Weil das Urteil rechtskräftig ist, war die vorzeitige Bürgermeisterwahl notwendig geworden.

Bürgermeister hatte Kontrollen an polnischer Grenze gefordert

Die Brandenburger FDP hatte sich von dem Kommunalpolitiker distanziert. „Ich bin nicht erfreut“ sagte der Landesvorsitzende der Liberalen, Axel Graf Bülow. Hübner hatte die Landespartei auch inhaltlich verärgert: Er hatte gefordert, zur Kriminalitätsbekämpfung an der deutsch-polnischen Grenze wieder Kontrollen einzuführen.

Guben an der deutsch-polnischen Grenze hat rund 18.000 Einwohner.
Guben an der deutsch-polnischen Grenze hat rund 18.000 Einwohner. © dpa | Patrick Pleul

Der Wahlausschuss muss das vorläufige Ergebnis noch bestätigen, wie Wahlleiter Fred Mahro sagte. Als Termin nannte er den 25. Juli. Ob Hübner wegen der Verurteilung sein Amt uneingeschränkt ausführen darf, ist bislang nicht eindeutig geklärt. Weder der Landkreis Spree-Neiße als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde noch das Innenministerium äußerten sich kurz vor der Stichwahl dazu – auch mit Verweis auf die gebotene Neutralität staatlicher und kommunaler Stellen in Wahlkampfzeiten.

Landrat kassierte Maulkorb

Wegen eines früheren Kommentares des Landkreises hatte es vor der Wahl sogar eine einstweilige Verfügung des Verwaltungsgerichts Cottbus gegen Landrat Harald Altekrüger (CDU) gegeben. Demnach durfte dieser vor dem Wahlergebnis nicht mehr wiederholen, dass er Hübner bei einem Wahlsieg nach Amtsantritt und Einleitung eines Disziplinarverfahrens vorläufig suspendieren würde.

Die örtliche „Lausitzer Rundschau“ hält genau das aber für das wahrscheinlichste Szenario, dass Hübner durch den Landrat erneut suspendiert wird – bei vollen Bezügen. (law/dpa)