Berlin. „Nein heißt Nein“: Der Bundestag hat das Sexualstrafrecht verschärft. Lässt sich das in der Praxis umsetzen? Juristen zweifeln dran.

Das vom Bundestag verschärfte Strafrecht wird nach Ansicht der Berufsverbände von Richtern und Anwälten die Gerichte vor erhebliche Probleme stellen. Verfahren, bei denen künftig ein „Nein“ des Opfers für eine Bestrafung eines Sexualtäters ausreichen solle, seien kompliziert, sagte der Vorsitzende des Richterbundes, Jens Gnisa, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

„Diese Prozesse werden in der Regel schwierig zu führen sein, weil Aussage gegen Aussage steht und es keine weiteren Indizien gibt“, argumentierte Gnisa. Die Tat habe schließlich ohne Widerstand oder Gewalt stattgefunden, sonst wäre es eine Vergewaltigung.

Der Strafrechtsexperte Rüdiger Deckers vom Deutschen Anwaltverein verwies auf die Möglichkeit, dass auch falsche Beschuldigungen ausgesprochen werden könnten. „Es wird im Prozess, wenn es dann um die Frage geht, hat es ein Nein gegeben, große Schwierigkeiten geben, ein Urteil zu finden“, sagte Deckers. Er sehe eine große Gefahr, dass die Zahl von Fehlurteilen anwachsen werde.

Juristen begrüßen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung

Der Richterbund rechnet dagegen nicht damit, dass es infolge der Reform vermehrt zu falschen Beschuldigungen wegen sexueller Übergriffe kommen wird. Gnisa sagte: „Der Anteil vorsätzlicher Falschbezichtigungen ist bei Sexualstraftaten mit drei bis zehn Prozent ohnehin relativ gering.“

Grundsätzlich begrüßten beide Juristen das Ziel, den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zu stärken. Der Öffentlichkeit müsse jedoch bewusst sein, dass die Reform nicht zu einem signifikanten Anstieg der Verurteilungen führen dürfte, sagte der Vorsitzende des Richterbundes. Der Strafrechtsexperte Deckers argumentierte: „Gesellschaftspolitisch ist das Signal „Nein heißt Nein“ richtig – aber der Versuch, das über das Strafrecht umzusetzen ist falsch.“

Der Verbandsvorsitzende kritisierte, das Gesetz sei überstürzt beschlossen worden. Die Tatbestände seien unzureichend aufeinander abgestimmt. „Hier ist offensichtlich Schnelligkeit vor Sorgfalt gegangen.“

Reform wurde kurz vor der Sommerpause beschlossen

Der Bundestag hatte am Freitag in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause die Rechte der Opfer von Sexualdelikten gestärkt. Nach dem Grundsatz „Nein heißt Nein“ macht sich bald nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Es soll ausreichen, wenn sich der Täter über den „erkennbaren Willen“ des Opfers hinwegsetzt. Dann drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Neu ist auch ein Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Er verbietet, einen Menschen in sexuell bestimmter Weise zu begrapschen und dadurch zu belästigen. Unter Strafe gestellt werden außerdem Straftaten aus einer Gruppe heraus wie bei den Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln. (dpa/epd)