Berlin. Bis 1994 war Homosexualität in Deutschland strafbar. Dann wurde Paragraf 175 abgeschafft. Jetzt sollen die Opfer rehabilitiert werden.

Bundesjustizminister Heiko Maas will Homosexuelle rehabilitieren, die wegen des umstrittenen Paragrafen 175 verurteilt wurden. Bereits im Mai hatte der SPD-Politiker angekündigt, ein Gesetzentwurf solle „so schnell wie möglich“ auf den Weg gebracht werden. Jetzt wurde bekannt, wie er sich die Rehabilitierung und Entschädigung konkret vorstellt.

Demnach plant Maas ein sogenanntes „Aufhebegesetz“, berichtet das ARD-Hauptstadtstudio, dem das entsprechende Eckpunktepapier aus dem Justizministerium vorliegt. Sollte sich Maas damit im Kabinett durchsetzen, könnten viele Schwule späte Gerechtigkeit erfahren. Das Eckpunktepapier soll nach ARD-Informationen kommende Woche den Fraktionen vorgelegt werden.

Auch Verstorbene könnten rehabilitiert werden

Demnach sollen Jugendliche rehabilitiert werden, die im Alter zwischen 14 und 18 Jahren verurteilt wurden, weil sie einvernehmlich Sex miteinander hatten. Dies gelte zudem für Personen über 16 Jahren und Erwachsene, wenn sie wegen einvernehmlichem Sex verurteilt wurden. Urteile würden allerdings nicht aufgehoben, wenn Abhängigkeitsverhältnisse ausgenutzt wurden oder sexuelle Nötigung oder Gewalt ausgeübt wurden.

Drei verschiedene Entschädigungsmöglichkeiten sind laut ARD in der Diskussion. Neben einer individuellen Entschädigung für verbüßte Strafen und Verfahrenskosten wäre auch eine kollektive Entschädigung denkbar – etwa in Form einer Unterstützung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, die sich diesem Thema ohnehin wissenschaftlich widmet.

Härtefälle könnten gesondert berücksichtigt werden. Und auch wenn der Betroffene bereits verstorben ist, soll ein Antrag auf Aufhebung des Urteils durch einen Lebenspartner möglich sein.

Ein Paragraf aus der Kaiserzeit

Bereits im Herbst 2014 hatte Maas gefordert die Opfer des Paragrafen 175 zu rehabilitieren. Später kam ein Gutachten im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu dem Ergebnis, dass eine Rehabilitierung Homosexueller rechtlich möglich und moralisch geboten sei.

Der Paragraf 175 galt seit der Kaiserzeit, bildete in verschärfter Fassung die Grundlage für die Verfolgung und Ermordung Homosexueller in der NS-Zeit und bestand noch in der Bundesrepublik lange fort, in veränderter Form auch in der DDR. Nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle wurden auf dieser Grundlage in der Bundesrepublik bis 1969 rund 50.000 Männer verurteilt.

Dann wurde der Paragraf entschärft, aber erst 1994 in der Bundesrepublik komplett abgeschafft. In der DDR, wo es weit weniger Verurteilungen gab, war das bereits 1968 der Fall. Die Rehabilitierung war lange Zeit umstritten, weil damit erstmals Rechtsprechungen aus der Nachkriegszeit pauschal kassiert würden. (bnb/epd)