Prenzlau. Ein Gericht hat den AfD-Politiker Jan-Ulrich Weiß freigesprochen. Ihm war wegen einer Karikatur Volksverhetzung vorgeworfen worden.

Der umstrittene uckermärkische AfD-Kreisvorsitzende Jan-Ulrich Weiß ist vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Die von ihm auf Facebook gepostete Karikatur habe keinen antisemitischen Bezug, urteilte das Amtsgericht Prenzlau am Mittwoch. Verteidiger Volker Heinz sagte danach: „Wir haben dieses Urteil erwartet. Zum einen ist das Bild nicht eindeutig gegen eine religiöse Gruppe gerichtet. Zum anderen war meinem Mandanten nicht bewusst, dass er die Karikatur öffentlich macht.“ Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Geldstrafe von 5000 Euro für Weiß plädiert.

Dieses Bild hatte Jan-Ulrich Weiß gepostet und den Beitrag später gelöscht. Es hat keinen antisemitischen Bezug, hat nun das Amtsgericht Prenzlau entschieden.
Dieses Bild hatte Jan-Ulrich Weiß gepostet und den Beitrag später gelöscht. Es hat keinen antisemitischen Bezug, hat nun das Amtsgericht Prenzlau entschieden. © Screenshot | Screenshot

Weiß erwarte jetzt eine Entschuldigung von AfD-Landeschef Alexander Gauland, denn wie die Anklage hatte der Parteivorstand die Karikatur als antisemitisch gewertet. Ein von Landeschef Alexander Gauland betriebenes Verfahren zum Parteiausschluss von Weiß scheiterte jedoch im vergangenen September vor dem Bundesschiedsgericht der AfD.

Weiß hatte auf der Facebook-Seite einen Eintrag veröffentlicht, der ihm den Vorwurf einbrachte, antisemitische Verschwörungstheorien zu verbreiten. Links oben war ein Foto des jüdischen Bankiers Jacob Rothschild, rechts ein Bild der ihm ähnlich sehenden „Simpsons“-Figur Montgomery Burns zu sehen. Darunter waren Sätze wie „Wir haben weltweit so gut wie jede Zentralbank in Besitz“ oder „Wir steuern deine Nachrichten, Medien, Öl und deine Regierung“ zu lesen. Weiß hatte den Eintrag später wieder gelöscht. (jei/dpa)