Detmold. Welche Schuld trägt das Lagerpersonal? Das Urteil im Auschwitz-Prozess gegen den früheren SS-Wachmann Hanning soll Klarheit schaffen.

Im Detmolder Prozess gegen einen früheren SS-Wachmann im Konzentrationslager Auschwitz wird am Freitag das Urteil erwartet.Das Landgericht Detmold muss Antworten auf schwierige Fragen geben: Hat sich ein junger Mann der 170.000-fachen Beihilfe zum Mord schuldig gemacht, weil er als SS-Wachmann im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz eingesetzt war? Trägt er als Teil der Tötungsmaschine strafrechtliche Schuld, oder müsste man dem Unterscharführer einzelne Taten nachweisen? Dies sind die Eckpunkte des Verfahrens.

Der Vorwurf

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 94-jährigen Reinhold Hanning aus Lage im Kreis Lippe vor, als Wachmann der SS zwischen 1943 und 1944 in Auschwitz Beihilfe zum Mord an mehr als 170.000 Menschen verübt zu haben. In dem Vernichtungslager der Nationalsozialisten waren mindestens 1,1 Millionen Menschen umgebracht worden, vor allem Juden. Man vergaste sie zu Tausenden, ließ sie systematisch verhungern oder erschoss sie. Zur Aufgabe der Wachen habe es gehört, dass die Häftlinge das Lager nicht lebend verließen. Somit habe auch Hanning am Vernichtungszweck mitgewirkt.

Der Angeklagte

Dass er bei der SS war und später in Auschwitz Dienst tat, bestreitet Hanning nicht. Der Beihilfe zum Mord für schuldig halten ihn seine Verteidiger jedoch nicht und haben Freispruch gefordert: Für eine Verurteilung müsse ihm das Gericht die Beteiligung an einzelnen Taten nachweisen.

Der 94-Jährige saß während des Verfahrens meist mit gesenktem Haupt im Rollstuhl und reagierte nicht auf direkte Ansprache von Überlebenden. Die Aussage über seine Zeit in Auschwitz hatte sein Anwalt vorgelesen. Wenige Sätze trug er als Entschuldigung persönlich vor: Er bereue, einer verbrecherischen Organisation angehört zu haben. Er schäme sich und es tue ihm leid.

Die Vorgeschichte

Hanning ist einer von vielen, die als Teil der SS-Wachmannschaft das Lager absicherten. Dass gegen die meisten nie ermittelt wurde, sehen Überlebende als Justizversagen. Jahrzehnte herrschte die Rechtsauffassung, dass nicht jeder, der im Vernichtungslager eingesetzt war, auch Beihilfe zum Mord geleistet habe.

Weitere Verfahren

Die Wende brachte das Urteil gegen den Sobibor-Wachmann John Demjanjuk. 2011 verhängte das Landgericht München wegen Mordbeihilfe an 28.000 Juden eine fünfjährige Haftstrafe. Demjanjuk starb, bevor der Bundesgerichtshof über die Revision entschied. Es folgten Ermittlungen gegen weitere hochbetagte SS-Leute. 2015 verurteilte das Landgericht Lüneburg den „Buchhalter von Auschwitz“, Oskar Gröning, zu vier Jahren Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gerichte in Kiel und Neubrandenburg sind mit ähnlichen Verfahren befasst, die Angeklagten jedoch erkrankt. In Hanau starb der angeklagte Ex-Wachmann kurz vor dem Prozessauftakt im April. In Hessen wird in einem weiteren Fall ein ehemaliger Wachmann auf seine Verhandlungsfähigkeit untersucht.

Der Prozess

Der Detmolder Prozess hatte im Februar begonnen und war an den folgenden 19 Verhandlungstagen von zahlreichen Journalisten und Zuhörern beobachtet worden. Weil im Gericht kein Raum groß genug war, zog die Kammer in einen Saal der Industrie- und Handelskammer um. Als Vorsitzende der Großen Strafkammer leitete Richterin Anke Grudda mit Besonnenheit und Fürsorge für alle Beteiligten durch den Prozess.

Die Überlebenden

Viel Raum räumte die Kammer den Zeugen ein. Elf Auschwitz-Überlebende berichteten von unmenschlichen Gräueltaten, denen sie nur knapp lebendig entkommen waren. Beispiele:

- Wer nicht direkt in die Gaskammer kam, habe ständig Angst vor der Selektion gehabt, dem Aussortieren von Schwachen für die Gaskammer.

- Im Duschraum habe ein Wachmann einen Mann, der seine Brille verlor, einfach totgetreten.

- Ein 16-Jähriger sei aufgehängt worden, weil er ein Stück Brot gestohlen habe. „Mama“ sei sein letztes Wort gewesen.

- Bei einer Mutter seien die Brüste abgebunden worden, um zu sehen, wie lange ein Baby ohne Milch überleben könne.

- „Das ist das Schreien der Kinder“, habe ein Stubenältester nachts gesagt. Sie würden zu Leichen in Feuergruben geworfen.

Die Nebenkläger-Anwälte

57 Überlebende oder ihre Angehörigen traten als Nebenkläger in dem Prozess auf, vertreten durch 19 Anwälte. Für knapp die Hälfte der Nebenkläger spricht Anwalt Thomas Walther, der auch die Ermittlungen gegen Demjanjuk vorangetrieben hatte. Aus seiner Sicht stiehlt Hanning sich aus der Verantwortung. Er solle sich nicht als jemand darstellen, der ohne eigenes Zutun nach Auschwitz kam, „um dort als unbeteiligter Zaungast zuzuschauen“, hatte er ihm in einem emotionalen Plädoyer vorgeworfen.

Die Nebenkläger drängten den Angeklagten bis zuletzt, seine Erinnerungen an Auschwitz preiszugeben. Einige Anwälte forderten das Gericht vergeblich auf, weitere betagte Überlebende im Ausland zu befragen. Ebenso kam ein Überlebender, der unaufgefordert nach Detmold gekommen war, nicht mehr zu Wort.

Das Strafmaß

Im Schuldfall könnte sich die Strafe an früheren Urteilen wegen Beihilfe zum Mord im KZ orientieren, die bei vier und fünf Jahren lagen. Manche Nebenkläger sehen den Unterscharführer sogar als Mittäter, der auch Befehlsgewalt ausübte. Ein Anwalt sprach vom symbolischen Wert eines Urteils. Ob ein greiser Verurteilter haftfähig ist, wird im Einzelfall geklärt. (dpa)