Berlin. Wer übernimmt die Integrationskosten? Zumindest die Übernahme der Unterkunftskosten anerkannter Flüchtlinge ist für drei Jahre geklärt.

Bund und Länder streiten weiter über die Aufteilung der Flüchtlingskosten. Nach mehr als fünfstündigen Verhandlungen teilten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, der Bremer Bürgermeister Carsten Sieling (SPD), am Donnerstagabend in Berlin mit, dass es keine Einigung gegeben habe. Es gebe Teilergebnisse, aber noch keinen Gesamtabschluss.

Immerhin eine Einigung gab es: Demnach wurde vereinbart, dass der Bund schon ab diesem Jahr die Kosten für Unterkunft und Heizung bei Flüchtlingen im Sozialleistungsbezug für drei Jahre komplett übernimmt. Bei der Aufstockung des Beitrags für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und der von den Ländern geforderten zusätzlichen Integrationspauschale gab es jedoch keine Einigung.

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Weitere Verhandlungen am 8. Juli bei Kamingesprächen

Weiter strittig ist die Aufteilung der Integrationskosten unter Bund und Ländern. „Das haben wir heute noch nicht hinbekommen, sondern nur verschiedene Positionen ausgetauscht“, sagte Merkel. Es solle „zeitnah“ eine Lösung angestrebt werden. Merkel, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) wollen nun mit den Ministerpräsidenten bei einem Kamingespräch bis zum 8. Juli erneut verhandeln. Ziel sei eine Einigung, sagte die Kanzlerin.

Der Bund hatte zuvor ein Angebot vorgelegt, dessen Finanzvolumen sich auf zwei bis drei Milliarden Euro belief. Das hatten die Länder als unzureichend zurückgewiesen. „Es geht nicht, jetzt Vorschläge von zwei bis drei Milliarden Euro zu machen“, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Sieling nach Beratungen mit seinen Amtskollegen. Die Erwartungen der Länder an den Bund lägen bei acht bis neun Milliarden Euro.

Länderchefs wollen eine „Integrationspauschale“

Der Bund ist auch bereit, für minderjährige Flüchtlinge ohne Begleitung statt 350 Millionen Euro rund eine Milliarde pro Jahr zur Verfügung zu stellen. Schließlich soll die Endabrechnung der tatsächlichen Asylkosten vorgezogen werden, so dass den Ländern das Geld schneller zur Verfügung steht. Das würde zusätzliches Geld von rund zwei Milliarden Euro in diesem Jahr für die Länder bedeuten – die Hälfte davon allerdings nur auf Basis eines Vorzieheffekts.

Die Länderchefs sind damit nicht zufrieden. Sie wollen zusätzlich eine „Integrationspauschale“, mit der sich der zusätzliche Beitrag des Bundes auf acht bis neun Milliarden Euro summieren soll. Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD) sagte, es reiche vorn und hinten nicht, wenn der Bund seinen Beitrag an den Kosten der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge von 350 Millionen auf eine Milliarde Euro aufstocken wolle und das nur für 2016.

Sieling wirft dem Bund Verzögerungstaktik vor

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sagte, bis zum nächsten Treffen Anfang Juli werde seriös und sauber nachgewiesen, wofür die Integrationsleistungen beziehungsweise -pauschalen benötigt werden. Dann werde auch erkennbar, wie gemeinsam Verantwortung übernommen werden könne.

Im Streit über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen warf Sieling dem Bund vor, eine Verzögerungstaktik zu betreiben. „Dieses Hinhalten geht nicht so weiter.“ Die 16 Länder hatten sich im vergangenen Dezember bereits auf ein Konzept zum Bund-Länder-Finanzausgleich verständigt, das sie alle finanziell besserstellen würde. Sieling beklagte, der Bund habe seine Positionierung dazu bis Januar in Aussicht gestellt. Diese sei aber noch nicht gekommen. (epd/dpa)