Berlin. Abgelehnte Asylbewerber holen sich vor der Abschiebung schnell einen Schein vom Doktor? Die Ärztekammer widerspricht dem Innenminister.

Der Ärztebund wehrt sich gegen den Vorwurf von Bundesinnenminister Thomas de Maizière, dass Ärzte mit Gefälligkeitsgutachten Abschiebungen verhindern. „Solche Unterstellungen entbehren jeder Grundlage und bringen uns nicht weiter“, schreibt Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer in einer Stellungnahme. Er fordert, dass ärztliche Gutachter in der Flüchtlingsversorgung auch die entsprechende Zeit und entsprechende Dolmetscher erhalten.

Der Bundesinnenminister hatte in einem Interview mit der „Rheinischen Post“ Ärzten vorgeworfen, mit Attesten unbegründet Abschiebungen zu blockieren. „Es werden immer noch zu viele Atteste von Ärzten ausgestellt, wo es keine echten gesundheitlichen Abschiebehindernisse gibt“, so de Maizière in dem Gespräch. Es könne nicht sein, „dass 70 Prozent der Männer unter 40 Jahren vor einer Abschiebung für krank und nicht transportfähig erklärt werden“.

Zahl von de Maizière ist nicht belegt

Diese Zahl entspringt allerdings keiner bundesweiten Statistik, wie ein Sprecher des Ministeriums unserer Redaktion sagte. Entsprechende bundes- oder landesweite Auswertungen gibt es nicht. Die Zahl sei dem Minister in einem Gespräch beispielhaft aus örtlichen Erfahrungen genannt worden und sei an anderen Orten ähnlich. Es seien auch schon höhere Zahlen berichtet worden.

Mit dem im Frühjahr beschlossenen Asylpaket II ist die Abschiebung gesundheitlich angeschlagener Flüchtlinge bereits erleichtert worden: Nur besonders schwere Krankheiten sollen vor Abschiebung schützen. Es gelten strengere Vorgaben für Atteste, die fristgerecht eingereicht werden müssen. Auch vor dem Hintergrund ist de Maizières Forderung zu sehen, Abschiebungstermine nicht mehr vorab mitzuteilen. Beschlossen worden war das bereits im Herbst mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz.

Montgomery fordert mehr Ressourcen für Ärzte

Der Ärztekammer-Präsident weist auf die schwierige Rolle der Ärzte hin: In Asylverfahren stünden sie zwischen den Fronten und würden von allen Seiten angegriffen. Mal werde ihnen vorgeworfen, für die Asylbewerber Gefälligkeitsgutachten zu erstellen. Dann wieder würden sie als Erfüllungsgehilfen staatlicher Stellen kritisiert. Montgomery stellt auch heraus, dass Behörden bei einem möglichen Bedarf „jederzeit für die Benennung qualifizierter Gutachter die jeweils zuständige Landesärztekammer ansprechen“ könnten. Doch derartige Anfragen gebe es kaum.

Die de Maizière-Kritik kontert Montgomery mit einer Forderung: Die Politik sei am Zug. „Statt den öffentlichen Gesundheitsdienst weiter kaputt zu sparen, sollten seine Ressourcen den steigenden Anforderungen durch die Flüchtlingsversorgung angepasst werden.“ Ärztlichen Gutachtern müssten für eine gründliche Diagnose körperlicher und seelischer Krankheiten auch ausreichend Zeit und ausgebildete Dolmetscher erhalten.

Belege für Atteste kurz vor Abschiebeterminen

Einen Einblick in mögliche Probleme mit Attesten bei Abschiebungen liefert der Bericht der „Unterarbeitsgruppe Vollzugsdefizite“ der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Rückführung“ aus dem Jahr 2015. Auch dort finden sich aber keine Angaben zum Prozentsatz von wegen ärztlicher Gutachten zumindest verschobener Abschiebungen. Eine Zahl aus NRW aus dem Jahr 2011 belegt, dass Atteste kurz vor der geplanten Abschiebung erteilt wurden. In 185 Fällen habe bei 41 Fällen ein Termin für die Abschiebung festgestanden, ehe die Betroffenen „z.T. erneut“ gesundheitliche Abschiebungshindernisse geltend gemacht hätten.

Der Bericht formulierte vorsichtig, es liege „die Vermutung nahe, dass das alleine dem Zweck diene, die Rückführung hinauszuzögern bzw. abzuwenden. Vor allem schwer diagnostizierbare Erkrankungen psychischer Art, etwa posttraumatische Belastungsstörungen, würden „sehr häufig“ als Abschiebungshindernis geltend gemacht.