Berlin. Die Bundesregierung will härter gegen Polygamie und Zwangsheirat vorgehen. „Das Recht ist für alle gleich“, sagte Justizminister Maas.

Polygamie bei muslimischen Zuwanderern wird in Deutschland nicht selten geduldet oder sogar behördlich anerkannt. Damit soll bald Schluss sein: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will den Mehrfach-Ehen grundsätzlich die Anerkennung verweigern. „Niemand, der zu uns kommt, hat das Recht, seine kulturelle Verwurzelung oder seinen religiösen Glauben über unsere Gesetze zu stellen“, sagt Maas der „Bild“-Zeitung. „Deshalb dürfen in Deutschland keine Mehrfach-Ehen anerkannt werden.“

Zum Hintergrund: In Deutschland sind Mehrfach-Ehen verboten und können mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. In manchen muslimischen Ländern dagegen dürfen Männer unter bestimmten Umständen bis zu vier Ehefrauen heiraten – ganz legal. Es kommt somit vor, dass männliche Zuwanderer aus muslimischen Ländern mit mehreren Ehefrauen nach Deutschland kommen. In solchen Fällen können die deutschen Behörden polygame Familienverhältnisse anerkennen. Dies kann beispielsweise dazu führen, dass sich im Tode des Mannes zwei Witwen die Witwenrente teilen. Dies sei jedoch eine „Ausnahmevorschrift“, so ein Sprecher des Justizministeriums.

Maas: „Zwangsehen dürfen wir nicht dulden“

Wenn Paare im Rahmen einer religiösen oder „sozialen“ Eheschließung in Deutschland verheiratet werden, was in muslimischen Gemeinden nicht unüblich ist, greift das deutsche Polygamie-Verbot nicht. „Jeder muss sich an Recht und Gesetz halten, egal ob er hier aufgewachsen oder neu bei uns ist“, sagte Minister Maas dem Blatt. „Das Recht ist für alle gleich.“

Der Justizminister will zudem, dass die Behörden bei Zwangsehen künftig härter durchgreifen. „Wir müssen das sehr sorgfältig prüfen“, so Maas. „Zwangsehen dürfen wir nicht dulden, erst recht nicht, wenn minderjährige Mädchen betroffen sind.“ Dabei ist die Rechtslage in Deutschland eigentlich klar. So heißt es in Paragraf 237 des Strafgesetzbuchs: „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Eingehung der Ehe nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ Die Wirklichkeit aber sieht etwas anders aus.

Fast 3500 Zwangsverheiratungen im Jahr in Deutschland

Die Studie „Zwangsverheiratung in Deutschland“ des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahr 2011 zeigt, dass allein im Jahr 2008 mehr als 3400 von Zwangsverheiratung bedrohte oder betroffene Personen in Beratungseinrichtungen Hilfe suchten. 93 Prozent der Betroffenen waren junge Frauen, knapp ein Drittel von ihnen jünger als 18 Jahre. Experten gehen davon aus, dass die Dunkelziffer – also die Zahl der Fälle, die gar nicht erst bekannt werden – deutlich höher liegen dürfte.

Die Folgen vor allem für minderjährige „Zwangsbräute“ sind laut der Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes „verheerend“. Denn: „Mädchen, die jünger als 15 Jahre sind, sterben fünf Mal häufiger bei der Geburt ihrer Kinder als Frauen in den Zwanzigern. Minderjährige Ehefrauen sind zudem häufiger von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen als Frauen, die nach ihrem 18. Geburtstag heiraten“, heißt es bei der Organisation.