Berlin. Bei der Frage nach einer Erhöhung des Mindestlohns pochen die Arbeitgeber auf die bisherige Regelung. Trotzdem ist Streit programmiert.

Eigentlich gibt es klare Regeln, wann und unter welchen Bedingungen der gesetzliche Mindestlohn steigen soll: Die Kommission, die dafür zuständig ist, hat eine vier Seiten lange Geschäftsordnung. Sie regelt detailliert, wie sich der neue, höhere Mindestlohn errechnet – offenbar aber nicht detailliert genug. Denn zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ist darüber ein veritabler Streit ausgebrochen.

Grundsätzlich ist klar, dass der Mindestlohn zum 1. Januar 2017 so stark steigen soll wie die Tariflöhne. Nun geht es aber um die Frage, ob auch Tarifverträge berücksichtigt werden, die schon vereinbart wurden, aber noch nicht wirken. Konkret: Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gilt seit dem 1. März, das Geld dafür fließt aber erst ab Juli. Auch der Tarifabschluss der IG Metall gilt erst ab Juli.

Streit um Stichtagsregelung

Würde die Kommission diese beiden Abschlüsse berücksichtigen, könnte der Mindestlohn laut „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ von jetzt 8,50 Euro auf 8,87 Euro pro Stunde steigen – das wäre eine Erhöhung um 4,3 Prozent. Ohne diese Abschlüsse wären es wohl 8,77 Euro. Für einen Arbeitnehmer, der 180 Stunden im Monat arbeitet, ist das ein Unterschied von 18 Euro.

„Für uns ist ganz klar: Tarifabschlüsse, die bis zum Stichtag 30. Juni bekannt sind, werden bei der Mindestlohnanpassung eingerechnet“, sagt der Vorsitzende der IG BAU, Robert Feiger, der Mitglied in der Mindestlohnkommission ist. Die Arbeitgeber lehnen das ab. Reinhard Göhner, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgebervereinigung BDA und ebenfalls Mitglied der Kommission, verweist auf die Geschäftsordnung. Dort stehe, dass sich die Anpassung des Mindestlohns nach einem Index der Tarifverdienste richte, den das Statistische Bundesamt errechne und anschließend der Kommission mitteile. Davon könne die Kommission nur bei besonderen Umständen abweichen. „Es finden also in der Mindestlohnkommission keine Verhandlungen statt“, sagt Göhner. „Die Kommission wird sich – ob man das Mindestlohngesetz für richtig oder falsch hält – an das geltende Recht und die gesetzlichen Vorgaben halten.“

Noch ist der Streit nicht gelöst. Bis zum 30. Juni muss die Mindestlohnkommission der Bundesregierung ihren Beschluss mitteilen. Am 28. Juni soll es die nächste reguläre Sitzung der Kommission geben. Dann soll eine Entscheidung fallen.