Nachfolge von Gauck – Das verdient ein Bundespräsident
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Von Alexander Kohnen
Berlin. Deutschland braucht einen neuen Bundespräsidenten: Was wartet auf das zwölfte Staatsoberhaupt in der Geschichte der Bundesrepublik?
Gesucht wird der zwölfte Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland. Welche Rechte und Pflichten hat das deutsche Staatsoberhaupt? Wer wählt ihn? Und was verdient er? Ein Überblick über das Amt:
Wahl: Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt. Diese besteht aus den Bundestagsabgeordneten und Mitgliedern der Länderparlamente und tritt nur alle fünf Jahre zur Wahl des Bundespräsidenten zusammen. Aktuell haben weder Schwarz-Gelb noch Rot-Grün eine Mehrheit in der Bundesversammlung. Falls es keinen überparteilichen Kandidaten gibt, könnte die Wahl spannend und erst im dritten Wahlgang mit der einfachen Mehrheit entschieden werden. Das Staatsoberhaupt darf maximal zehn Jahre amtieren.
Befugnisse: Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Im Protokoll steht er damit vor der Bundeskanzlerin, auch wenn die Kanzlerin mehr Macht besitzt. Der Bundespräsident soll vor allem repräsentieren. Sein wichtigstes Instrument ist die Rede. Zudem muss jedes Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden.
Deutsche Bundespräsidenten seit 1949
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Gehalt: Der Bundespräsident erhält jährlich 214.000 Euro – und damit ein Neuntel mehr als der Kanzler. Hinzu kommt ein Aufwandsgeld von 78.000 Euro. Damit kann er zum Beispiel die Löhne des Haushaltspersonals in seiner Amtswohnung bezahlen. Nach seiner Amtszeit erhält ein Bundespräsident Ruhebezüge in der Höhe der Amtsbezüge. Zudem hat er Anspruch auf ein Büro, Mitarbeiter, Personenschutz und einen Dienstwagen mit Fahrer.
Amtssitz: Schloss Bellevue in Tiergarten ist der Amtssitz des Bundespräsidenten. Aktuell arbeiten im Bundespräsidialamt, das neben seinem Dienstsitz liegt, 180 Mitarbeiter. Dazu gehören auch die Bediensteten in den Büros der Altbundespräsidenten Walter Scheel, Roman Herzog, Horst Köhler und Christian Wulff. Ein zweiter Amtssitz liegt am Rhein: die Villa Hammerschmidt, bis 1994 der erste Amtssitz, in der ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn. Die Dienstvilla des Bundespräsidenten in Dahlem wurde auch von Horst Köhler und Christian Wulff genutzt. Gauck hatte zuvor in einer Wohnung in Schöneberg gewohnt – umgezogen ist er, um seine Nachbarn nicht durch die Sicherheitsvorkehrungen zu belästigen. (ak)
Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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