Magdeburg. Einem AfD-Landtagsabgeordneten wird vorgeworfen, Haft für Schwule gefordert zu haben. Klar ist, dass er Homosexualität strikt ablehnt.

Die AfD muss sich mit neuen Vorwürfen auseinandersetzen: Im Landtag von Sachsen-Anhalt soll ihr Abgeordneter Andreas Gehlmann Gefängnisstrafen für offen homosexuell lebende Menschen gefordert haben. Der Beleg dafür ist nicht eindeutig, den Gegenbeweis wird die AfD aber nur schwer antreten können. Und Gehlmann bekennt sich dazu, dass für ihn Homosexualität Sittenverfall ist und in der Öffentlichkeit nichts verloren hat.

Es ging turbulent am Donnerstag zu, so viel ist unstrittig. Die Linken-Abgeordnete Henriette Quade weiß auch nicht zu sagen, was an Zwischenrufen kam während ihrer Rede. „Es war für mich nicht verständlich. Ich habe gesprochen, es war unruhig“, erläuterte sie auf Twitter. Im vorläufigen stenografischem Bericht stieß sie aber auf einen Ablauf, der jetzt große Wellen schlägt.

Quade sprach zu der Frage, ob die Maghreb-Staaten sichere Herkunftsländer für Flüchtlinge seien. Dem Protokoll zufolge erläuterte sie: „Insbesondere für Homosexuelle ist die Sicherheitslage mehr als prekär. Sie ist verboten und in höchstem Maße tabuisiert. Wer Homosexualität offen auslebt, dem droht dafür eine Gefängnisstrafe.“

An dieser Stelle notiert dann der Bericht des Protokolls einen Zwischenruf des 42-jährige Diplom-Ingenieurs Gehlmann: „Das sollten wir in Deutschland auch machen!“ In dieser Darstellung fordert der AfD-Politiker eindeutig Haftstrafen für Homosexuelle, wenn sie sich in der Öffentlichkeit zeigen. Quade verbreitete ein Foto des Protokolls, das dann rege weiterverteilt wurde:

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von Facebook, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung
Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von X, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Die Aussage erreichte schnell die bundespolitische Bühne mit einer Reaktion von Anton Hofreiter. Der Fraktionschef der Grünen im Bundestag erklärte auf Facebook: „Die AfD entlarvt sich wieder einmal als menschenverachtende Partei.“

Die AfD reagierte zunächst einige Stunden nicht, um dann in einer Stellungnahme unter der Überschrift „Falschmeldung!“ von „linker Verleumdung“ und „ungeheuerlichem Verhalten“ zu schreiben: Der Zwischenruf sei nicht nach dem Satz mit der Gefängnisstrafe erfolgt, sondern früher – als Quade davon gesprochen habe, Homosexualität sei tabuisiert. Gehlmann vertrete die Position. Sittenverfall und allgemein offen ausgelebte Sexualität lehne er scharf ab. Das habe er mit dem Zwischenruf ausdrücken wollen.

Für die Darstellung der AfD spricht, dass es in der Sitzung keinerlei erkennbare Empörung angesichts einer solchen Aussage gab. Allerdings kann der Satz auch in anderen Fraktionen ungehört geblieben sein.

Die Fraktion empört sich, Quade habe den Verlauf aus einem „nicht autorisierten und nicht zitierfähigen vorläufigen Entwurf“ wiedergegeben. Doch ein Sprecher des Landtages erklärte gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“: Vorläufigkeit bedeute nur, dass die Redner das Protokoll auf Richtigkeit überprüfen können. Sie dürften jedoch nicht ändern, was genau so geschehen ist.

Den Ablauf zu rekonstruieren dürfte schwierig werden: Der Deutschen Presse Agentur zufolge ist der Zwischenruf in einem Videomitschnitt der Rede gar nicht zu hören. (law)