Berlin. Immer wieder ärgern sich Internetnutzer über Geschwindigkeits-Versprechen, die die Anbieter nicht einhalten. Das soll sich nun ändern.

Internetanbieter könnten künftig Bußgelder oder Schadenersatz zahlen, wenn die Übertragungsgeschwindigkeit zu langsam ist. Dies ist zumindest der Wunsch der Grünen. Einen entsprechenden Antrag hat die Bundestagsfraktion der Grünen am Freitag im Bundestag eingebracht. „Internetanbieter sollen verpflichtet werden, künftig mindestens 90 Prozent der von ihnen beworbenen Internetgeschwindigkeiten auch zu liefern“, erklärte Grünen-Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner. Über die Pläne berichtete zuvor die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“.

Für viele Nutzer seien die Verträge mit Internet-Providern oft „Mogelpackungen“, erklärte Rößner. Dabei werde je nach Auslastung eine Leistung „bis zu xy MBit“ versprochen, die aber oft nicht erreicht würden. „Schließlich hat man nicht die Möglichkeit, nur „bis zu" 100 Prozent der Telefonrechnung zu bezahlen.“

EU-Verordnung bietet Spielraum für Strafen

Auf der Grundlage einer neuen Verordnung der EU sei es möglich, bestimmte Mindestvorgaben für die Qualität eines Internetzugangs festzulegen. Auf dieser Grundlage solle nun die Bundesnetzagentur aktiv werden. „Wenn es zu wesentlichen Abweichungen kommt, fordern wir Bußgelder und Schadenersatzansprüche.“

Die Bundesnetzagentur hatte bereits vor längerer Zeit die Diskrepanzen zwischen beworbener und tatsächlicher Leistung kritisiert. Um Nutzern mehr Transparenz zu verschaffen, hatte die Behörde im September 2015 eine Website gestartet, über die man die aktuelle Kapazität der Leitung messen lassen kann (www.breitbandmessung.de). Auch eine kostenfreie App mit dem Namen Breitbandmessung für mobile Anschlüsse stellte die Agentur zur Verfügung. (dpa)