Dresden. Zwar ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Frauke Petry. Doch ob es zum Prozess gegen die AfD-Chefin kommt, entscheidet ein Parlament.

Die Dresdener Staatsanwaltschaft will nun doch gegen AfD-Chefin Frauke Petry ermitteln. Ihr wird Meineid und uneidliche Falschaussage vorgeworfen. Die Justizbehörde habe das Präsidium des sächsischen Landtags informiert, zu dem Petry als Abgeordnete gehört, bestätigte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Dresden. Für die Ermittlungen ist die Aufhebung von Petrys Immunität als Parlamentarierin nötig.

Gegen Petry liegen der Staatsanwaltschaft Dresden zufolge zwei Anzeigen vor. Der Landes- und Bundesvorsitzenden der AfD und ihrem damaligen Vorstandskollegen Carsten Hütter wird vorgeworfen, im November 2015 vor dem sächsischen Wahlprüfungsausschuss abweichende Angaben gemacht zu haben. Dabei ging es unter anderem um Darlehen zur Finanzierung des AfD-Wahlkampfes 2014.

Anfang Mai entschied die Staatsanwaltschaft zunächst gegen die Einleitung eines Verfahrens. Ihre Begründung, dass der Wahlprüfungsausschuss „keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle“ im Sinne des Strafgesetzbuches sei, kassierte jedoch der Generalstaatsanwalt einen Tag später. Die Einstellungsverfügung wurde damit aufgehoben. (epd)