Berlin. Das Bundesverfassungsgericht fordert ein neues BKA-Gesetz bis Ende 2018. Der Bundesinnenminister arbeitet schon an einem neuen Entwurf.

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) will „möglichst rasch“ das Verfassungsgerichtsurteil zum BKA-Gesetz umsetzen und ein neues Anti-Terror-Paket vorlegen. „Wir arbeiten gerade an einem Gesetzentwurf“, sagte de Maizière unserer Redaktion.

Unter anderem sollen Provider und Händler verpflichtet werden, auch bei Prepaid-Nutzern von Mobilfunkgeräten stets ein gültiges Identitätsdokument mit vollständiger Adresse zu verlangen.

BKA-Präsident befürchtet Probleme bei der Umsetzung

BKA-Präsident Holger Münch beklagte die „sehr hohen Hürden“, die das Gericht aufgebaut habe. Für kaum umsetzbar und nicht praxisgerecht hält er die Auflage, dass künftig nach einer Wohnraumüberwachung eine externe Stelle die erhobenen Daten prüfen und sie erst dann an das BKA übergeben soll. „In akuten Gefahrensituationen sehe ich hier erhebliche Zeit- und Abstimmungsprobleme“ , warnte BKA-Präsident Münch. „Wir müssen in der Lage sein, schnell zu reagieren“, sagte er unserer Redaktion und fügte hinzu, „wie wir das praxisgerecht umsetzen können, ist mir noch nicht klar“.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende April das BKA-Gesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber auferlegt, es bis spätestens Mitte 2018 nachzubessern. (san)