Berlin. Zehn Monate nach dem Tod des CDU-Politikers Philipp Mißfelder ist der „Fall“ juristisch beendet. Die Eltern zogen eine Klage zurück.

Die Eltern des verstorbenen CDU-Bundestagsabgeordneten Philipp Mißfelder wollen nicht mehr die Herausgabe der Krankenunterlagen ihres Sohnes einklagen. Wie „Spiegel Online“ berichtet, zogen sie ihre Klage gegen die Uniklinik Münster zurück. Das habe auch der Anwalt der Witwe Mißfelders bestätigt.

Als Begründung nennen die Eltern des CDU-Politikers dem Bericht zufolge, dass sie ihrem im Juli 2015 verstorbenen Sohn posthum das juristische Gezerre in der Öffentlichkeit ersparen wollten. Laut dem Anwalt der Witwe habe die Klage ohnehin keinen Aussicht auf Erfolg.

Behandlung in Klinik nach einem Treppensturz

Zuvor hatten die Kläger der Klinik „Unstimmigkeiten“ und „Ungereimtheiten“ hinsichtlich der Todesumstände vorgeworfen. Es geht um einen Treppensturz Mißfelders im Februar 2015, der als Langzeitfolge zur tödlichen Lungenembolie des 35-Jährigen geführt haben soll. Mißfelder ließ sich in der Uniklinik Münster behandeln.

Die Klinik, in der der Politiker 2015 behandelt worden war, will die Krankenakten nicht herausgeben, auch Mißfelders Witwe nicht. Sie sagt, das Verhältnis zwischen ihm und seinen Eltern sei zerrüttet gewesen. Die Eltern bestreiten das. Mißfelder war am 13. Juli 2015 völlig überraschend gestorben. Der 35-Jährige hinterließ seine Frau und zwei kleine Kinder. (W.B.)