München. Mit einem gestohlenen Nummernschild geriet das NSU-Trio nach dem Abtauchen 1998 in eine Polizeikontrolle – und konnte weiterfahren.

Nur wenige Wochen nach ihrem Untertauchen im Januar 1998 sollen die mutmaßlichen Rechtsterroristen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in Hannover in eine Polizeikontrolle geraten und nur knapp einer Festnahme entgangen sein. Das geht aus der am Donnerstag im NSU-Prozess verlesenen vierten Aussage der Hauptangeklagten hervor.

Demnach fühlten sich die drei nach einem Fahndungsaufruf im Fernsehen unter Druck. Der Besitzer der Chemnitzer Wohnung, in der sie sich versteckten, habe sie dazu gedrängt, wieder auszuziehen. Darauf seien sie mit einem Auto mit gestohlenem Kennzeichen nach Hannover gefahren und hätten ihren Unterstützer Holger G. besucht, der ebenfalls Angeklagter im NSU-Prozess ist. Sie hofften, Holger G. könnte ihnen eine Wohnung in der Gegend um Hannover besorgen.

Polizei erkannte gestohlenes Auto nicht

Laut Zschäpe trafen sie Holger G. aber nicht an. Stattdessen gerieten die drei Untergetauchten mit ihrem Fahrzeug in eine Drogenkontrolle der Polizei. Uwe Böhnhardt soll sich bei den Beamten mit Alias-Papieren ausgewiesen haben. Auch sollen die Polizisten nicht bemerkt haben, dass sie in einem Pkw mit gestohlenen Kennzeichen unterwegs waren. Sie hätten „ungehindert weiterfahren“ können, verliest Zschäpes Wahlverteidiger, Herman Borchert, ihre Angaben.

Die geschilderte Begebenheit ist neu. Hinweise darauf befinden sich weder in den Prozessakten noch hat einer der Prozessbeteiligten bisher darüber gesprochen. Sollte stimmen, was Borchert vorgetragen hat, wäre diese Kontrolle eine der besten Möglichkeiten gewesen, das flüchtige Neonazi-Trio kurz nach dem Untertauchen und lange vor dem ersten Mord durch die Polizei zu fassen. Die drei wurden bundesweit gesucht, weil Ermittler in einer von ihnen genutzten Garage in Jena Ende Januar 1998 Teile von Rohrbomben und Militärsprengstoff sichergestellt hatten.

Zschäpe räumt nur ein, was schon bekannt ist

Während des Verlesens ihrer Aussage ist die Zuschauertribüne im Münchner Schwurgerichtssaal A101 bis auf den letzten Platz gefüllt. Zschäpes Wahlverteidiger ist wie bei den vorangegangenen Aussagen extra für diesen Termin vor Gericht erschienen. Sein Münchner Kanzleikollege, Mathias Grasel, übernimmt an den übrigen Verhandlungstagen den Rechtsbeistand. Er wurde vergangenen Sommer als vierter Verteidiger der Angeklagten verpflichtet.

Zschäpe bleibt mit Ausnahme dieser Episode aber ihrer Linie treu und räumt nur ein, was ohnehin bekannt ist. Holger G. wusste von den Raubüberfällen, weil ihm in den Jahren 2000 oder 2001 die inzwischen verstorbenen Mundlos und Böhnhardt 10.000 Mark zum Aufbewahren anvertraut hatten. Von den Morden und Bombenanschlägen soll er nichts erfahren haben. Sie und ihre beiden Kumpel hätten ihm nicht vertraut.

Die 41-Jährige bestätigte, dass Mundlos und Böhnhardt den Angeklagten G. auch zwischen 2009 und 2011 noch für sogenannte „Systemchecks“ besucht hätten. Dabei soll es um das Überprüfen der Lebensdaten von G. gegangen sein, weil Böhnhardt unter anderem einen Reisepass und eine Fahrerlaubnis von ihm für seine Tarnidentität nutzte. G. soll mehrfach von seinem Wohnort bei Hannover zum Trio nach Zwickau gefahren sein. Im letzten mutmaßlichen NSU-Quartier, in der Frühlingsstraße, war er offenbar nicht.

Mehrere Geldverstecke in der Wohnung

In einem wichtigen Punkt widerspricht Zschäpe der Aussage von Holger G. Sie sei nicht anwesend gewesen, als dieser im Sommer 2001 eine Pistole nach Zwickau gebracht haben will.

Auf Nachfrage des Staatsschutzsenats lässt die 41-Jährige erklären, dass sie in der Wohnung in der Frühlingsstraße nur Zugriff auf Geld in einer Kassette im Abstellraum hatte. Dort wären von ihren Kumpels immer zwischen 5000 und 10.000 Euro deponiert gewesen. Böhnhardt habe in seinem Zimmer weiteres Geld im Bettkasten verwahrt und Mundlos hinter seinem Schrank.

Erstaunt sei sie gewesen, als sie erfahren habe, wie viel Geld in dem am 4. November 2011 ausgebrannten Wohnmobil gefunden wurde. In dem Fahrzeug starben Mundlos und Böhnhardt nach einem Raubüberfall auf eine Sparkasse in Eisenach. Dort wurden mehr als 40.000 gefunden.

Zschäpe gilt als letzte Überlebende der mutmaßlichen Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU). Die Gruppierung wird für zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge sowie 15 Raubüberfälle verantwortlich gemacht. Seit 6. Mai 2013 verhandelt der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts in München gegen insgesamt fünf Angeklagte wegen der NSU-Verbrechen.