München. Das Landesgericht München hat geurteilt, dass AfD-Chefin Frauke Petry im Hofbräukeller sprechen darf. Der Grund ist ein Mietvertrag.

Der Wirt des Münchner Hofbräukellers muss der AfD seine Räume für eine Parteiveranstaltung am Freitagabend überlassen. Dies hat das Landgericht München entschieden. Grund sei der abgeschlossene Mietvertrag zwischen der Partei und dem Hofbräukeller, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Der Wirt hatte die Veranstaltung mit einem Auftritt der AfD-Bundesvorsitzenden Frauke Petry mit Verweis auf den Ruf des Hofbräukellers und Sicherheitsbedenken abgesagt. Der AfD-Kreisverband München-Ost reichte daraufhin Klage gegen den Wirt ein. Dieser war am Donnerstag telefonisch zunächst nicht zu erreichen. (dpa)