Berlin. Beim Koalitionsgipfel wurden die Weichen für wichtige Reformen bei der Rente und im Arbeitsrecht gestellt. Die Fakten im Überblick.

Arbeitnehmer sollen vom kommenden Jahr an flexibler in die Rente einsteigen können. Wer länger arbeiten möchte, für den wird der Job im Rentenalter finanziell attraktiver. Und wer schon vorzeitig ausscheiden möchte, bekommt dazu neue Möglichkeiten. Im Kanzleramt haben sich die Spitzen der Koalition verständigt, die schon länger geplante Reform jetzt zügig anzugehen – ab 2017 sollen die neuen Regeln gelten.

Was ist das Ziel der Reform?

Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sagt: „Jeder sollte selbst bestim­men kön­nen, wann er in Rente geht.“ Im Ide­al­fall gehe der Aus­stieg aus dem Arbeits­le­ben „schlei­chend und nicht plötz­lich von hun­dert auf null Pro­zent“ so Nah­les. Dazu plant die Koalition jetzt zwei Elemente: Die Teilrente mit 63 und attraktiveres Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus.

Wie funktioniert die neue Teilrente?

Künftig wird es durch neue Zuverdienstmöglichkeiten einfacher, langsam aus dem Job zu gleiten. Bisher galt eine Zuverdienstgrenze von monatlich 450 Euro. Darüber hinaus wurde die Rente in Stufen um bis zu zwei Drittel gekürzt. Künftig soll man Arbeitseinkommen und Ruhegeld in beliebigen Anteilen kombinieren können – interessant für alle, die schon mit 63 Jahren langsam ausscheiden wollen. Oberhalb der 450-Euro-Grenze sollen stufenlos 40 Prozent des Zuverdiensts abgezogen werden. Von 100 Euro Lohn bleiben also 60 Euro übrig. Nur Lohn, der das frühere Einkommen überschreitet, soll voll angerechnet werden. Ministerin Nahles sagt: „Wir brau­chen die Mög­lich­keit, im Alter weni­ger zu arbei­ten und schon eine Teil­rente zu bekom­men.“

Droht eine Frühverrentungswelle?

Aus Sicht der Koalitionäre nicht. Eher könne die Teilrente verhindern, dass Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen gleich ganz und mit hohen Abschlägen in Rente gingen. Um keine Frühverrentungswelle auszulösen, soll die Verdienstgrenze nicht ganz abgeschafft werden. Machen 100.000 Arbeitnehmer von den neuen Angeboten Gebrauch, wird die Rentenkasse mit 300 Millionen Euro im Jahr belastet.

Wie lohnt sich Arbeit im Rentenalter?

Die Koalition will es finanziell attraktiver machen, über die Regelaltersgrenze (aktuell 65 Jahre und 5 Monate) hinaus zu arbeiten – allerdings in Maßen. Bisher zahlte der Arbeitgeber dann seinen Teil des Rentenbeitrags ein, ohne dass die Rente des Betroffenen stieg. Künftig kann auch der Beschäftigte freiwillig seinen Teil einzahlen – im Gegenzug wirken dann beide Beitragsteile rentensteigernd. Erste Modellrechnungen zeigen: Wer zum Beispiel in einem Teilzeitjob neben der Teilrente im Monat 1300 Euro verdient, kann seine Rente um rund 200 Euro im Jahr erhöhen. Arbeitgeber müssen befristet für fünf Jahre für Beschäftigte im Rentenalter keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung mehr zahlen, was Lohnnebenkosten einsparen soll. Bisher wurden dafür 1,5 Prozent des Lohns fällig. Arbeitnehmer über der Regelaltersgrenze sind ohnehin versicherungsfrei.

Ist längeres Arbeiten realistisch?

Für einen Teil der Arbeitnehmer schon. In der Altersgruppe zwischen 65 und 69 Jahren geht jeder Siebte noch einer bezahlten Tätigkeit nach – mal als Vollzeitjob, mal für ein paar Stunden. Knapp jeder Vierte geht umgekehrt vorzeitig in Rente. Um Arbeitnehmer länger fit für den Job zu halten, werden Reha-Angebote und Vorbeugung gestärkt.

Wie behalte ich den Überblick?

Die gesetzlich vorgeschriebene Renteninformation und Rentenauskunft wird ausgeweitet: Alle Arbeitnehmer werden jetzt regelmäßig darüber unterrichtet, wie sich das Hinausschieben des Rentenbeginns über die Regelaltersgrenze hinaus lohnen kann, welche Teilrentenmöglichkeiten bestehen und was ein früherer Rentenbeginn an Abschlägen bringt; später soll daraus eine einheitliche Information auch unter Einbeziehung der Riester-Rente entstehen. Unionssozialexperte Karl Schiewerling sagt: „Wir wollen eine transparente Renteninformation, die jeder versteht.“

Warum jetzt der Beschluss?

Anlass der Reform ist eigentlich die Einführung der Rente mit 63 vor knapp zwei Jahren. Die Union hatte damals auf Druck ihres Wirtschaftsflügels darauf bestanden, als Ergänzung längere Beschäftigung zu fördern. Die Koalition hatte lange gerungen, weil die SPD eher mit einer früheren Teilrente liebäugelte. Im vergangenen Herbst hatten Koalitionsexperten aber doch ein Konzept vereinbart. Nur: Arbeitsministerin Nahles ließ sich Zeit mit der Umsetzung. Weil die Union jetzt den Weg für ihre Reform von Leiharbeit und Werkverträgen frei gemacht hat, muss auch Nahles zügig liefern. Verkünden durften das am Mittwoch Unionspolitiker, nicht die Ministerin. Aber Nahles hat sich den Plan längst zu eigen gemacht und wirbt für die Flexi-Rente: Notwendig seien individuelle Rentenlösungen mit entsprechenden Zu- oder Abschlägen.

Wie geht es jetzt weiter?

Ein Gesetzentwurf soll bis Ende Juni vorliegen, einige Details sind noch zu klären. Das Gesetz soll ab 2017 gelten. Die Koalition stellt aber schon klar, dass die Flexi-Rente nicht die noch geplante Rentenreform gegen Altersarmut und zur Förderung der Betriebsrenten ersetzt.