Berlin. Andrea Nahles hat ihre Arbeitsmarktreformen weitgehend durchgesetzt. Doch ein zweiter Blick zeigt, dass es viele Lücken im Gesetz gibt.

Bundesarbeitsministerin An­drea Nahles (SPD) war die Erleichterung auch am Tag danach noch anzusehen: „Wir haben zum ersten Mal überhaupt eine gesetzliche Regelung, die eindeutig die Rechte der Leiharbeitnehmer stärkt“, sagte Nahles über die Zustimmung der Koalition zu ihren Reformplänen. Und zum ersten Mal gebe es Regeln gegen den Missbrauch von Werkverträgen. „Ein großer Fortschritt“, fand sie.

Am Abend zuvor hatten die Koalitionsspitzen im Kanzleramt endlich die Gesetzespläne der Ministerin abgesegnet – und ein fast sechsmonatiges Tauziehen zwischen Nahles und Teilen der Union beendet. Die SPD-Politikerin musste zwar der CSU in Details noch einmal entgegenkommen, aber im Kern hat sich Nahles doch durchgesetzt. Sie hat dabei sowohl Gewerkschaften als auch Arbeitgeber ins Boot geholt, die sich am Mittwoch alles in allem zufrieden mit dem Kompromiss zeigten.

Politik gesteht Unternehmen Übergangsregelung zu

Die Reform der Ministerin betrifft knapp eine Million Leiharbeiter und mehrere Hunderttausend Beschäftigte mit Werkverträgen. Die Leiharbeit wird Unternehmen zwar weiter Flexibilität bei Auftragsspitzen und Vertretungen ermöglichen – aber das neue Gesetz soll verhindern, dass die Leiharbeiter zur Verdrängung der Stammbelegschaft dienen. Zentraler Punkt: Grundsätzlich sollen Zeitarbeiter nach neun Monaten im selben Entleihbetrieb Anspruch auf den gleichen Lohn wie Stammbelegschaften haben – die neun Monate gelten aber erst ab Inkrafttreten des Gesetzes, diese Übergangsfrist ist ein Zugeständnis von Nahles während der Abschlussberatungen. Von der Höchstdauer dürfen Arbeitgeber und Gewerkschaften unter bestimmten Bedingungen auch nach oben abweichen, wenn Tarifverträge schnell steigende Zuschläge für Leiharbeit beinhalten. Nach 15 Monaten muss aber ein Entgelt erreicht werden, das die Tarifparteien als gleichwertig mit dem Stammbeschäftigtenlohn erachten. Zweite große Veränderung für Leiharbeiter: Grundsätzlich dürfen sie höchstens 18 Monate im selben Entleihbetrieb beschäftigt sein, danach müssen sie entweder abgezogen oder vom Betrieb fest angestellt werden. Auch hier gibt es wieder Ausnahmen: Die Tarifpartner dürfen in gemeinsamen Vereinbarungen davon abweichen.

Ursprünglich hatte Nahles eine solche Öffnungsklausel nur für tarifgebundene Betriebe einführen wollen. Das sollte ein Anreiz für die Unternehmen sein, den Flächentarifvertrag anzuerkennen. Davon musste die Ministerin jetzt auf Druck der CSU abrücken: Auch Unternehmen ohne Flächentarifvertrag können die Überlassungsdauer verlängern, wenn der Betriebsrat zustimmt; allerdings ist die Ausnahme auf höchstens 24 Monate begrenzt. Schließlich wird es künftig verboten sein, Leiharbeiter als Streikbrecher arbeiten zu lassen. Auch hier wurde im Kanzleramt aber eine Einschränkung vereinbart. Die Leiharbeiter dürfen eingesetzt werden, wenn sie keine Aufgaben von Streikenden verrichten, das soll Nahles jetzt noch klarstellen.

DGB begrüßt Reformen

Bei den Regelungen zur Werkarbeit musste die Koalitionsrunde nichts mehr nachbessern: Da hatte die Ministerin ihren Gesetzentwurf ohnehin schon entschärft. Ein umstrittener Kriterienkatalog, wann ein Werkvertrag zum normalen Arbeitsverhältnis wird, ist aufgeweicht worden, maßgeblich bleibt die Einzelfallbetrachtung. Aber Offenlegungspflichten und andere Auflagen sollen dennoch verhindern, dass Unternehmen mit Werkverträgen nur heimliche Leiharbeit kaschieren. Nahles beklagt ebenso wie die Gewerkschaften, dass sich viele Probleme der Leiharbeit verlagert hätten hin zum Missbrauch von Werkverträgen – nicht nur in den Schlachthöfen, sondern etwa auch in der Metallindustrie oder dem Pflegebereich.

DGB-Chef Reiner Hoffmann sagte, mit der Reform sei ein wichtiger Schritt getan, um solche Formen von Lohndumping zu bremsen. Aber auch der Arbeitgeberverband Gesamtmetall zeigte sich zufrieden: Tarifvertragliche Spielräume blieben erhalten, sagte Hauptgeschäftsführer Oliver Zander. „Und eine weitere Hängepartie wird so vermieden.“