Berlin. Steuerzahler sollen künftig zwar mehr Zeit für die Steuererklärung bekommen. Dafür werden aber höhere Verspätungszuschläge fällig.

Steuerzahler sollen künftig zwei Monate mehr Zeit haben, um ihre Steuererklärung abzugeben. Wie zuerst die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete, müssen die ausgefüllten Formulare dann nicht mehr wie bisher bis Ende Mai, sondern künftig bis Ende Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Eine von der Großen Koalition geplante Gesetzesänderung soll demnach am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden.

Die ausgeweitete Frist soll dem Bericht zufolge bereits ab dem kommenden Jahr für die Steuererklärung 2016 gelten, das Gesetz soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Auch Steuerzahlern, die ihre Steuererklärung nicht selbst, sondern von einem Steuerberater oder Steuerhilfeverein erstellen lassen, soll eine zwei Monate längere Frist gewährt werden. Sie hätten nach den Plänen von Union und SPD dann 14 Monate Zeit, heißt es in dem Bericht.

25 Euro Zuschlag pro Verspätungsmonat

Zudem plant die Große Koalition eine Änderung bei den Verspätungszuschlägen. Wer seine Steuererklärung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist abgibt, muss künftig automatisch 25 Euro Verspätungszuschlag je Verzugsmonat zahlen. Darauf hat sich der Finanzausschuss des Bundestages bei der Beratung über das Steuermodernisierungsgesetz geeinigt.

Ziel des Gesetzes ist es, bestimmte Abläufe in der Finanzverwaltung zu vereinfachen und durch weitgehenden Verzicht auf schriftliche Belege dafür zu sorgen, dass mehr Bürger ihre Steuererklärung elektronisch abgeben.

Gesetzesänderung soll Verwaltungsaufwand verringern

Bisher fallen nicht sofort zusätzliche Kosten an, wenn sie die Frist versäumen. Zudem liegen Zwangsgelder oder Verspätungsaufschläge für säumige Kunden häufig im Ermessen der Steuerbehörden.

Die neue Regelung soll laut Gesetzentwurf dazu dienen, den Verwaltungsaufwand zu verringern, der bisher mit „streitanfälligen Ermessensentscheidungen über die Festsetzung von Verspätungszuschlägen“ verbunden sei. Im ursprünglichen Entwurf aus dem Finanzministerium waren 50 Euro vorgesehen. Bei der Gesetzesberatung im Bundestag wurde die Summe schließlich halbiert. (jkali/dpa)