Berlin. Die alten Regelungen zum Mutterschutz sind 65 Jahre alt. Zeit für eine umfassende Reform. Eine erste Hürde hat das Kabinett genommen.

Auch Studentinnen und Schülerinnen sollen künftig Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Diese Neuregelung gehört zu einer umfassenden Reform des Mutterschutzes, mit der Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) die fast 65 Jahre alten Regelungen entstauben möchte. Ihr Gesetzentwurf wurde am Mittwoch nach monatelangem Koalitionsstreit vom Kabinett gebilligt.

Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) hatte sich lange gegen eine Ausweitung auf Studentinnen und Schülerinnen gewehrt. Als Kompromiss sollen für diese nun Ausnahmen von den strengen Mutterschutzregelungen möglich sein – etwa im Fall wichtiger Prüfungen.

Dem DGB gehen die Änderungen nicht weit genug

Die Schutzfrist beginnt unverändert sechs Wochen vor der Entbindung und endet in der Regel acht Wochen danach. Für Mütter behinderter Kinder soll sie von acht auf zwölf Wochen erweitert werden. Zudem soll der Mutterschutz künftig auch für Frauen gelten, die als arbeitnehmerähnlich eingestuft werden. Der Bundestag muss der Reform allerdings noch zustimmen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält das Reformpaket für nicht ausreichend. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack bemängelte, Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen würden nicht in das bundesgesetzliche Mutterschutzrecht einbezogen. „Das ermöglicht ohne Not Abweichungen vom einheitlichen Schutzstatus.“

Das Familienministerium wies diesen Vorwurf als unberechtigt zurück. Der Mutterschutz für die genannten Berufsgruppen werde zwar in gesonderten Rechtsverordnungen geregelt, doch bei der Umsetzung sei der gleiche Schutz gewährleistet wie für alle schwangeren und stillenden Frauen. (dpa)