Berlin. Die Justiz reagiert auf die neue Medienwelt: Ein Entwurf lockert das Verbot von Video-Aufnahmen in Gerichten – in bestimmten Fällen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will das strikte Verbot von TV-Übertragungen aus Gerichtssälen nach mehr als 50 Jahren lockern. Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte sollen künftig in Bild und Ton übertragen werden dürfen, wenn der Vorsitzende Richter es zulässt. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Ministeriums hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst hatte die „Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet.

„Die Veränderung der Verbreitung von Nachrichten“ habe „die Diskussion verstärkt, ob das strikte gesetzliche Verbot von Bild- und Tonübertragungen angesichts der technischen und gesellschaftlichen Veränderungen insgesamt noch zeitgemäß ist“, zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ aus dem Gesetzentwurf. Livestreams von öffentlichen Veranstaltungen seien mittlerweile weit verbreitet und würden herkömmliche Formen der Berichterstattung immer mehr „ergänzen oder ersetzen“.

Einige Gerichte erlauben bereits Übertragungen

Justizminister Maas sagte am Freitag: „Wir wollen aus dem Gerichtssaal auch in Zukunft keine Showbühne machen.“ Die Rechte der Verfahrensbeteiligten müssten gewahrt bleiben. „Aber was von den obersten Gerichten an Recht gesprochen wird, das wirkt sich auf das Zusammenleben unserer Gesellschaft aus.“ Deshalb sollten Interessierte die Möglichkeit haben, sich diese Urteilsverkündungen anzuschauen.

Beim Bundesverfassungsgericht sind Urteilsverkündungen bereits im Fernsehen zu sehen. Zu den obersten Bundesgerichten gehören unter anderem der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesarbeitsgericht. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass besondere Prozesse von zeitgeschichtlicher Bedeutung künftig aufgezeichnet werden können. Zudem sollen Tonübertragungen in separate Arbeitsräume für Journalisten zugelassen werden. (dpa/les)