Brüssel. Die Maut in Deutschland ist höchst umstritten. Alexander Dobrindt wird von der EU-Kommission offiziell zum Nachbessern aufgefordert.

Der Streit zwischen Deutschland und der Europäischen Union um die Pkw-Maut für Ausländer wird vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen. Die EU-Kommission hat der Bundesregierung in Berlin jetzt einen zweiten blauen Brief geschickt. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) wird darin aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten Änderungen an der Maut vorzunehmen. Die Begründung: Die Regelung diskriminiere ausländische Autofahrer, weil die deutschen Fahrer das Geld über die Kfz-Steuer wiederbekommen.

Dobrindt will aber keine Änderungen an seinem Konzept vornehmen. Der nächste Schritt der Kommission wäre dann eine Klage gegen Deutschland vor dem EuGH. Dobrindt macht das aber keineswegs Angst. Er reagierte am Donnerstag vielmehr optimistisch: „Wir sind gerüstet für die Auseinandersetzungen beim EuGH“, sagte er in Berlin. „Je schneller, umso besser“. Diese Entscheidung werde zu unserem Gunsten ausfallen, so dass dann die technische Umsetzung der Infrastrukturabgabe erfolgen könne.

Zudem kritisierte Dobrindt die EU-Kommission. „Ich habe in den vergangenen Monaten mehr als deutlich gemacht, dass ich die Verzögerungstaktik nicht akzeptieren kann.“ Es habe „sehr danach gerochen, mit purer Absicht eine Entscheidung am Europäischen Gerichtshof zu verzögern und zu verhindern“, meinte Dobrindt. „Es gibt offensichtlich eine unterschiedliche Rechtsauffassung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der EU-Kommission – ok, aber dann wird die da geklärt, wo sie geklärt werden muss – und das ist der EuGH.“

EU-Verkehrskommissarin Bulc empfiehlt streckenabhängige Maut

Die Kommission in Brüssel verkündete am Donnerstag eine Doppelentscheidung: Sie knöpft sich Berlin und London vor. In Großbritannien gibt es einen ähnlich gelagerten Fall: Die Regelungen zur im Jahr 2014 eingeführten Lastwagen-Vignette könne auswärtige Spediteure benachteiligen, erklärte die EU-Behörde. Großbritannien hat nun ebenfalls zwei Monate Zeit, die Nachfragen aus Brüssel zu beantworten.

Davor hatte es am EU-Hauptsitz Tage großer Nervosität gegeben. Grund war die Sorge, was immer Brüssel gegen das Vereinigte Königreich unternehme, werde ungewollt der dortigen Kampagne für den EU-Austritt Munition liefern. Nach dem Motto: Da sieht man’s mal wieder – die Eurokraten in Brüssel lassen uns nicht einmal das dringend benötigte Geld für unsere Straßen einsammeln. Aus rechtlich gesehen klarem Fall war unversehens ein politischer Sprengsatz geworden. Die Briten werden am 23. Juni darüber abstimmen, ob sie in der EU bleiben oder austreten.

EU-Kommission will sich nur von Inhalt leiten lassen

Eine Sprecherin erklärte dazu, die EU-Kommission entscheide nach inhaltlichen Gesichtspunkten. „Ich denke, es ist sehr deutlich, was die Rolle der Kommission ist, als Hüterin des (EU)-Vertrags.“

In der Sache gibt es aus Brüsseler Sicht kein Vertun: Sowohl die von Dobrindt geplante und vom Bundestag beschlossene Infrastrukturabgabe wie die bereits in Großbritannien eingeführte Lkw-Vignette seien rechtswidrig. Dabei ist die Maut grundsätzlich auch aus Brüsseler Sicht ein brauchbares Instrument, weil damit die Kosten für den Bau und Unterhalt des Straßennetzes den Nutzern angelastet werden können. Die Abteilung der EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc empfiehlt speziell eine streckenabhängige Erhebung der Wegekosten, damit die Höhe der Gebühr der Inanspruchnahme der Infrastruktur entspricht. Ein solches System haben die Belgier soeben für alle größeren Lkw eingeführt. Auch Italien gilt der Kommission als nachahmenswertes Beispiel. Wenn sich die Höhe der Maut nach gefahrenen Kilometern richte, sei das System „in sich nicht diskriminierend“. Aber auch eine zeitabhängige Gebühr, beispielsweise die Vignetten-Lösung in Österreich oder Slowenien, könne unter Umständen in Ordnung sein.

Es gibt nicht nur ein Argument gegen die Maut

Dobrindts Maut verstößt hingegen nach Ansicht der Kommission gleich doppelt gegen das Verbot, EU-Ausländer zu benachteiligen. Zum einen, weil deutsche Halter genau in Höhe der Maut eine Ermäßigung bei der Kfz-Steuer bekommen sollen. Zum anderen, weil die Kurzzeitvignette unverhältnismäßig teuer sei. Auf „zahlreiche Vorschläge“, wie man das deutsche System dem EU-Recht anpassen könne, sei Berlin nicht eingegangen. Brüsseler Verkehrspolitiker fürchten, dass Dobrindt vor Gericht sogar verlieren will, weil er so im kommenden Bundestagswahlkampf argumentieren kann, nur Brüssel habe ihn daran gehindert, sein Wahlversprechen einzuhalten und die Ausländer stärker an den Verkehrskosten zu beteiligen.

Im Fall Großbritannien sind die Brüsseler Einwände noch nicht soweit gediehen. Das jetzt auf den Weg gebrachte „Aufforderungsschreiben“, die erste Stufe der Vertragsverletzungsprozedur, formuliert zunächst nur den Anfangsverdacht. Die Regierung in London ist nun aufgefordert, in den kommenden zwei Monaten zu den Bedenken im Einzelnen Stellung zu nehmen.

Dobrindt hatte auf die Maut in Großbritannien verwiesen

In den Verhandlungen mit EU-Verkehrskommissarin Bulc hatte Dobrindt auf den britischen Fall verwiesen und der Kommission vorgehalten, mit zweierlei Maß zu messen. In der Tat wurde die Lkw-Vignette auf der Insel schon im April 2014 eingeführt, ohne dass die Kommission förmlich dagegen vorgegangen wäre. Nach Ansicht des Vorsitzenden des Verkehrsausschusses im EU-Parlament, Michael Cramer (Grüne), blieb der Kommission keine Wahl, als gegen beide Systeme tätig zu werden. „Im Falle der britischen Lkw-Maut hätte sie jedoch schneller und konsequenter handeln sollen“, sagte Cramer dieser Zeitung. „Dann hätte Verkehrsminister Alexander Dobrindt keine faulen Ausreden für seine ausländerfeindlichen und EU-rechtswidrigen Pläne gehabt. Und die Mautdebatten wären zeitlich nicht mit der Aufregung um das britische Referendum zusammengefallen.“